Vorlage - VO/2020/08573
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Beschlussvorschlag
Die als Anlage 1 beigefügte 17. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung und die als Anlage 2 beigefügte 16. Änderung der Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck werden beschlossen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| Gemeindeordnung | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1)Größenordnungen sind im Einzelnen nicht festlgegbar | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Die Bürgerschaft hat im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses die Verwaltung aufgefordert, die Gebühren- und Entgelttarife regelmäßig, d.h. jährlich auf ihren Kostendeckungsgrad zu überprüfen. Die Verwaltungsgebührensatzung und die Entgeltordnung für besondere Leistungen wurden zuletzt durch Beschluss der Bürgerschaft vom 28.02.2019 geändert. Für einige Bereiche hat sich die Notwendigkeit einer Anpassung ergeben. Die Änderungen sind in die 17. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung und in die 16. Änderung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen eingearbeitet und werden nachstehend näher erläutert.
Verwaltungsgebührensatzung
Wirtschaft und Liegenschaften
Zu Ziff. 6.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Gesundheitsamt
Zu Ziff. 9.-12.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Ordnungsamt
Die neue Bereichsbezeichnung für den bisherigen Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten wurde aufgenommen.
Entsorgungsbetriebe
Zu Ziff. 20.-22.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Stadtgrün und Verkehr
Zu Ziff. 29.
Erforderliche Anpassung der Stundensätze auf Basis der aktuellen Personalkostendurch schnittswerte 2020 für die Kernverwaltung.
Entgeltordnung
Wirtschaft und Liegenschaften
Zu Ziff. 8.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Die Überprüfung der privatrechtlichen Entgelte im Bereich 2.280 hat zu einer grundlegenden Neukalkulation der Entgelte geführt.
In der bisherigen Kalkulation waren teilweise Arbeitsschritte und Mitarbeiter:innen nicht berücksichtigt worden. Die Einbeziehung sämtlicher Arbeitsschritte und Mitarbeiter:innen führt zu einem erhöhten Zeitaufwand und zu einem erhöhten Entgelt.
Auch die Einbeziehung von höher dotierten Mitarbeiter:innen in einige Prozesse führt zu einer Kosten- und somit Entgeltsteigerung.
Zu Ziff. 9.-13.
Die Entgelttatbestände wurden neu aufgenommen. Es handelt sich dabei um wiederkehrende Leistungen des Bereiches, die in der Vergangenheit teilweise zu langen und schwierigen Verhandlungen geführt haben. Durch die Aufnahme als Entgelttatbestände in die Entgeltordnung werden klare und einheitliche Strukturen geschaffen.
Soziale Sicherung
Zu Ziff. 14.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Anlagen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1_17.VerwGS (15 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2_16.Änd.E0 (12 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 3_Synopse_17.VerwGS (17 KB) | ||
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4 | öffentlich | Anlage 4_Synopse._16.Änd.E0 (14 KB) |