Vorlage - VO/2020/08563
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Beschlussvorschlag
1. Welche Sonderpädagogischen Förderschwerpunkte sind an allen Lübecker Grundschulen sichergestellt?
2. Welche Sonderpädagogischen Förderschwerpunkte sind an einzelnen Standpunkten sichergestellt (Bitte Angabe der jeweiligen Grundschule mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt)?
3. Wenn ein Sonderpädagogischer Förderbedarf bei einem Grundschüler/einer Grundschülerin festgestellt wird: Wie ist der "Antragsweg", um die benötigte Förderung sicherzustellen? Bitte angeben,
- welche Personen und Institutionen einzubinden sind,
- wo, von wem und welche Anträge zu stellen sind,
- von welcher "Stelle" / "Stellen" die Kosten für den sonderpädagogischen Förderbedarf übernommen werden,
- wie üblicherweise die zeitlichen Abläufe von der Feststellung des Förderbedarfes bis hin zur Leistungserbringung sind, d.h. wie lange dauert es ca. üblicherweise / durchschnittlich, bis die Leistung erbracht wird?
- Wird im Falle eines festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfes die Förderung in jedem Fall inhaltlich und organisatorisch sichergestellt (sofern die Zustimmung der Eltern vorliegt)?
Begründung
Anlagen
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