Vorlage - VO/2020/08532
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, darauf hinzuwirken, eine freiwillige Vereinbarung mit möglichst vielen Einzelhändlern in Lübeck zu treffen, die besagt, künftig auf den Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorien 2, 3 und 4 zu verzichten.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung im August 2020 berichtet der Bürgermeister / der zuständige Senator über den Fortschritt diesbezüglich.
Begründung
Das Abbrennen von Feuerwerk bringt einen Strauß von Problemen mit sich: Lärm, Müll, Feinstaub sowie Brand- und Verletzungsgefahren belasten Mensch und Natur. Mittlerweile gibt es zudem attraktive und zugleich umweltverträglichere Alternativen zum klassischen Feuerwerk, z.B. mittels Drohnen und Lasern. Lübeck sollte sich klar zum Umwelt- und
Klimaschutz bekennen und diesen konsequent verfolgen. Diese Maßnahme trägt zum umweltbewussten Profil der Hansestadt bei.
Anlagen