Vorlage - VO/2019/08477
|
Beschlussvorschlag
1) Der Jahresabschluss 2012 der Stiftung „Vereinigte Testamente“ mit einem Jahresüberschuss von 82.740,52 € (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
2) Dieser Jahresüberschuss wird anteilig (= 33.096,21 €) der Freien Rücklage sowie der Zweckrücklage (= 49.644,31 €) zugeführt.
Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprü-
fungsausschuss am 05.12.2019 abschließend beraten wurde (VO/2019/08327) wird
zur Kenntnis genommen.
Verfahren
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
| ||||||||||
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
|
| freiwillig | ||||||||||
|
| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
|
| GO S-H | ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
|
| Ja – Begründung: |
|
|
|
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Begründung
Die Freie Rücklage erhöht sich nach Verwendung des Jahresergebnisses 2012 (nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck) um einen Wert von 33.096,21 € auf insgesamt 850.442,50 € (Vorjahr: 817.346,29 €). Der verbleibende Anteil des Jahresergebnisses soll nach Beschlussfassung der Zweckrücklage zugeführt werden.
Die Zweckrücklage wird zum Stichtag mit einem Betrag von 444.656,72 € (Vorjahr: 395.012,41 €) ausgewiesen. Nach Beschlussfassung der Verwendung des Jahresergebnisses 2012 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck soll der Zweckrücklage ein anteiliger Betrag in Höhe von 49.644,31 € (verbleibendes Jahresergebnis nach Zuführung zur Freien Rücklage) zugeführt werden.
Anlagen
+ JA 2012+ Prüfbericht des RPA
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | VT_JA-2012_mit Prüfb (5778 KB) |