Vorlage - VO/2019/08350-02
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Beschlussvorschlag
Der Kohlenhof bleibt in seiner Gesamtfläche unbebaut.
Flächen des Kohlenhofs, die derzeit noch nicht in das geplante Landschaftsschutzgebiet fallen, werden zum Landschaftsschutzgebiet weiterentwickelt. Dies betrifft u.a. auch die Flächen entlang des Traveufers von der Kohlenhofspitze bis zur Mineralölhandlung/ Bunkerstation (Teilfläche 1 am Priwall Traveufer, siehe Anlage).
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen