Vorlage - VO/2019/08356  

Betreff: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Grundsteuer C einführen - für mehr Wohnraum in Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2019 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1. Die Stadt Lübeck führt ab 2025 die Grundsteuer C ein.

2. Die nötigen Vorbereitungen zur Schaffung und Pflege der erforderlichen Datenbasis werden in 2020 begonnen. (z. B. im Zusammenhang mit Software/Geodatenbank/der bereits beabsichtigten Anreicherung des Liegenschaftskatasters mit Details über Eigentumsverhältnisse/PLISGeodatenbank zur Planungsinfrastruktur, geltendem Planrecht, XPlanungs-Format etc.)

3. Die Verwaltung berichtet halbjährlich über den Stand der Vorbereitungen.

4. Spätestens 2021 wird der Bürgerschaft ein Erhebungskonzept zur Abstimmung vorgelegt.
 

 

 


Begründung

Insbesondere in Ballungsgebieten und größeren Städten wie Lübeck besteht ein erheblicher

Wohnungsmangel. Dieser treibt die Preise am Wohnmarkt überproportional nach oben, dass in Lübeck die Versorgung mit Wohnraum zu leistbaren Mieten nicht mehr gewährleitstet ist mit der Folge, dass viele Haushalte mehr als ein Drittel ihres Einkommens für das Wohnen aufbringen müssen, und andere gar keine adäquaten Wohnraum finden können.

Die damit verbundene Entwicklung der Werte der Grundstücke wird vermehrt dazu genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten. Grundstücke werden teilweise nur aufgekauft, um eine Wertsteigerung abzuwarten und die Grundstücke anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern. Diese Spekulation mit Bauland verhindert, dass dringend benötigter Wohnraum entsteht.

 

Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform enthält die Grundsteuer C, mit der die Möglichkeit eröffnet wird, steuerliche Anreize bei der Grundsteuer zu schaffen und damit baureife Grundstücke für eine Bebauung zu mobilisieren. Das Gesetz erlaubt den Gemeinden die Festlegung eines gesonderten Hebesatzes auf baureife Grundstücke.

Über diesen Weg können Gemeinden für baureife einen höheren Hebesatz festlegen, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Diese „Verteuerung“ der Spekulation mit Boden in Lübeck schafft finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken tatsächlich Wohnraum zu schaffen. Gleichzeitig schaffen die Mehreinnahmen finanzielle Spielräume, um zur Kompensation einer nicht ausreichend aktiven Immobilienwirtschaft mehr Wohnungen in städtischer Hand zu bauen.
 

 

 


Anlagen


 

 

 

Stammbaum:
VO/2019/08356   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Grundsteuer C einführen - für mehr Wohnraum in Lübeck   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2019/08356-01   SPD, CDU u. BM Möller: Antrag zu VO/2019/08356, Grundsteuer C einführen - für mehr Wohnraum in Lübeck   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2019/08356-02   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: AT zu VO/2019/08356 Grundsteuer C einführen - für mehr Wohnraum in Lübeck   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
2019/08356-02-01   Empfehlung des Hauptausschusses zum Überweisungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen: Grundsteuer C einführen - für mehr Wohnraum in Lübeck (VO/2019/08356-02)   1.101 - Bürgermeisterkanzlei   Empfehlung eines Ausschusses