Vorlage - VO/2019/08246  

Betreff: Teilnahme der Hansestadt Lübeck am Konsolidierungsfonds II - Zustimmung der Bürgerschaft zum öffentlich-rechtlichen Vertrag Land Schleswig-Holstein ./. Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Upts, Thorsten
Beratungsfolge:
Senat
Hauptausschuss
12.11.2019 
23. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
28.11.2019 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Lübeck Konsolidierungsvertrag19_23

Beschlussvorschlag

Dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Hansestadt Lübeck über die Konsolidierungshilfen nach § 11 des Finanzausgleichs-gesetzes wird zugestimmt.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Keine unmittelbaren Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

  

 


Begründung

Gem. Beschluss der Bürgerschaft vom 28.03.2019 (VO/2019/07224) wurde auf Grundlage des vom schleswig-holsteinischen Landtag beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) – veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt S.-H 19/2018 – durch die Hansestadt Lübeck die Teilnahme am Konsolidierungsprogramm 2019 - 2024 des Landes beantragt. Dies beinhaltete sowohl die fristgerechte Beantragung von  Konsolidierungshilfen gem. §11 (3) FAG, als auch die Übersendung eines Konsolidierungskonzeptes gem. §11 (2) FAG.

 

Im Anschluss wurde mit dem für Inneres zuständigen Ministerium das Konsolidierungskonzept einvernehmlich abgestimmt und in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag verbindlich festgelegt.

 

Die Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgte am 17.09.2019 bzw. 01.10.2019; gem. § 7 Abs. 1 des Vertrages wird dieser jedoch nur wirksam, wenn die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck diesem Vertrag innerhalb von zwei Monaten zustimmt.

 


Anlagen

Öffentlich-rechtlicher Vertrag Land Schleswig-Holstein ./. Hansestadt Lübeck

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lübeck Konsolidierungsvertrag19_23 (3373 KB)