Vorlage - VO/2019/08246
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Beschlussvorschlag
Dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Hansestadt Lübeck über die Konsolidierungshilfen nach § 11 des Finanzausgleichs-gesetzes wird zugestimmt.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| x | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| x | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit
gem. § 35 GO:
Begründung
Gem. Beschluss der Bürgerschaft vom 28.03.2019 (VO/2019/07224) wurde auf Grundlage des vom schleswig-holsteinischen Landtag beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) – veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt S.-H 19/2018 – durch die Hansestadt Lübeck die Teilnahme am Konsolidierungsprogramm 2019 - 2024 des Landes beantragt. Dies beinhaltete sowohl die fristgerechte Beantragung von Konsolidierungshilfen gem. §11 (3) FAG, als auch die Übersendung eines Konsolidierungskonzeptes gem. §11 (2) FAG.
Im Anschluss wurde mit dem für Inneres zuständigen Ministerium das Konsolidierungskonzept einvernehmlich abgestimmt und in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag verbindlich festgelegt.
Die Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgte am 17.09.2019 bzw. 01.10.2019; gem. § 7 Abs. 1 des Vertrages wird dieser jedoch nur wirksam, wenn die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck diesem Vertrag innerhalb von zwei Monaten zustimmt.
Anlagen
Öffentlich-rechtlicher Vertrag Land Schleswig-Holstein ./. Hansestadt Lübeck
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Lübeck Konsolidierungsvertrag19_23 (3373 KB) |