Vorlage - VO/2019/07479-01
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Beschlussvorschlag
Der Absatz
“Diese neue Regelung soll nur für Schulen ab 100 Kindern Gesamtschülerschaft gelten, weil für eine prozentuale TeilnehmerInnen-Zahl darunter hinsichtlich der realen Anzahl der Kinder immer noch genügend Spielraum an Räumlichkeiten besteht, anders als bei Schulen mit deutlich über 100 Kindern.”
wird ersetzt durch
“Diese neue Regelung soll für Schulen ab 100 Kindern Gesamtschülerschaft gelten.
An einzügigen Schulen, die somit nicht unter diese Regelung fallen, ist ein zusätzlicher Raum zur Nutzung als Mensa vorzusehen.”
Begründung
Anlagen
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