Vorlage - VO/2019/07839-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des Bürgerschaftsmitglieds Wolfgang Neskovic (Die Unabhängigen) gemäß § 16 GO: Schulbesuche von Kindern aus Mecklenburg-Vorpommern in Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin WeiherBezüglich:
VO/2019/07839
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Wussow, Manja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
29.08.2019 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Antwort auf die Anfrage des Bürgerschaftsmitglieds Wolfgang Neskovic (Die Unabhängigen) gem. § 16 GO zu den Schulbesuchen von Kindern aus Mecklenburg-Vorpommern

 

 


Begründung

Mit dem Datum vom 14.06.2019 erhielten wir unter der Nr. VO/2019/07839 eine Anfrage des Bürgerschaftsmitgliedes Wolfgang Neskovic, die wir wie folgt beantworten:

 

 

1)      Gibt es noch irgendeine Form eines "Gastschulabkommens" mit einem anderen Bundesland/einer anderen Gemeinde? (Soweit ich weiß, wurde solch ein Abkommen vor Jahren (2010?) aufgekündigt)

 

Zu 1) Gem. § 24 Abs. 1 Schulgesetz (SchulG) können die Eltern bzw. die volljährigen Schüler*innen, die Schule, die sie besuchen möchten, frei wählen. Da es sich bei dem SchulG um ein Landesgesetz handelt, besteht diese Wahlmöglichkeit nur für Schüler*innen innerhalb von Schleswig-Holstein.

Es besteht ein Gastschulabkommen vom 02.09.2016 zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Hansestadt Hamburg, welches den Schüler*innen des jeweils anderen Bundeslandes die Beschulung ermöglicht. Dieses Abkommen gilt auf unbestimmte Zeit. Einen solchen Staatsvertrag gibt es mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht, auch wenn wir dies immer mal wieder angeregt haben.

Die Hansestadt Lübeck hat mit dem Kreis Nordwestmecklenburg, der Stadt Dassow und der Gemeinde Lüdersdorf eine Schullastenausgleichsvereinbarung geschlossen. Diese sieht vor, dass die Kosten für die Beschulung der im Landkreis Nordwestmecklenburg bzw. Stadt Dassow oder Gemeinde Lüdersdorf wohnenden Schüler*innen, die weiterführende Schulen der Hansestadt Lübeck besuchen, von den jeweiligen Heimatgemeinden bzw. vom Kreis Nordwestmecklenburg getragen werden, wenn eine Genehmigungen des Kreises und der Gemeinden für den Schulbesuch vorliegen. Damaliger Vereinbarungsgrund war, dem Schüler ein Angebot zu ermöglichen, was es im Kreis Nordwestmecklenburg nicht gibt, z.B. Besuch der Musikklasse am Johanneum.

 

 

2)      Gibt es Ausnahmen, d.h. unter welchen Umständen/Voraussetzungen können Kinder aus Mecklenburg-Vorpommern (Herrnburg) dennoch in Lübeck eine weiterführende Schule besuchen?

 

Zu 2) Kinder, die ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, können eine Schule in Lübeck besuchen, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Gemeinde Lüdersdorf bzw. Stadt Dassow für die Klassenstufe 5 bis 6 und eine Kostenübernahme des Kreises Nordwestmecklenburg ab Klassenstufe 7 vorliegen.

 

 

3)      Sollte es Ausnahmen geben, welcher administrative Weg ist zu beschreiten?

 

Zu 3) Die Eltern bzw. volljährigen Schüler*innen müssen an ihre Heimatgemeinde und an der Kreis Nordwestmecklenburg herantreten und sich eine Kostenübernahmeerklärung der anfallenden Schulkostenbeiträge, die durch den Besuch einer weiterführenden Schulen der Hansestadt Lübeck entstehen, für die gesamte Schulzeit ausstellen lassen und diese dann bei der Anmeldung an einer Schule der Hansestadt Lübeck vorlegen. Nur so kann eine Aufnahme erfolgen.

 

Die Gastschulproblematik zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Land Mecklenburg-Vorpommern könnte generell durch einen Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern geregelt werden. Bislang wurde leider noch keiner abgeschlossen.

 

 


Anlagen

 

Stammbaum:
VO/2019/07839   Anfrage des Bürgerschaftsmitglieds Wolfgang Neskovic (Die Unabhängigen) gemäß § 16 GO: Schulbesuche von Kindern aus Mecklenburg-Vorpommern in Lübeck   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Anfrage
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