Vorlage - VO/2019/07839
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Beschlussvorschlag
- Gibt es noch irgendeine Form eines "Gastschulabkommens" mit einem anderen Bundesland/einer anderen Gemeinde? (Soweit ich weiß, wurde solch ein Abkommen vor Jahren (2010?) aufgekündigt)
- Gibt es Ausnahmen, d.h. unter welchen Umständen/Voraussetzungen können Kinder aus Mecklenburg-Vorpommern (Herrnburg) dennoch in Lübeck eine weiterführende Schule besuchen?
- Sollte es Ausnahmen geben, welcher administrativer Weg ist zu beschreiten?
Begründung
Anlagen
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