Vorlage - VO/2019/07509
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Beschlussvorschlag
- Waren in bei den letzten Wahlen in Lübeck Menschen von Wahlrechtsausschlüssen betroffen? Wenn ja wie viele, bei welcher Wahl?
- Schreibt die Hansestadt Lübeck die Betroffenen an und informiert sie über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und die Möglichkeit, wählen zu können?
- Wird mit dem Anschreiben auch ein entsprechendes Antragsformular verschickt?
- Wird das Anschreiben auch in Leichter Sprache verfasst, damit den Sachverhalt alle Betroffenen besser verstehen können?
- Bis wann müssen die entsprechenden Anträge eingereicht werden?
Begründung
Nachdem die LINKEN, GRÜNEN und die FDP mit einer sogenannten abstrakten Normenkontrolle diese Regelung im Europawahlgesetz angegriffen haben, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden:
Wenn die Betroffenen einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen oder Einspruch gegen das Verzeichnis einlegen, können sie bei den Europawahlen wählen. Dafür gibt es ein entsprechendes Formular.
Die Stadt Leipzig schreibt die Betroffenen an und informiert über die beiden oben genannten Optionen. Mit der Information wird ein entsprechendes Antragsformular geschickt.
Anlagen