Vorlage - VO/2019/07308  

Betreff: Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Schlutupkai I, Kaimauerertüchtigung und Flächenherrichtung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Rostalski, Nadja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
01.04.2019 
14. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
23.04.2019 
14. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - Übersichtskarte
Anlage 3 - Bestandsfotos

Beschlussvorschlag

Mit der Umsetzung der Maßnahme Schlutupkai I, Kaimauerertüchtigung und Flächenherrichtung wird begonnen.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

X

Bereich Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f Gemeindeordnung (GO) ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

 

 

 

 

 

 


Begründung

Beschreibung der Maßnahme:

Der Hafen Schlutupkai I befindet sich in Lübeck-Schlutup in der Schlutuper Wiek. Von der Maßnahme betroffen ist eine Fläche von rd. 9000 m² im nördlichen Bereich des Schlutupkai I, welche zum Eigentum der Lübeck Port Authority (LPA) gehört. Die Umschlagfläche entlang der rd. 170 Meter langen Kaimauer, wird intensiv von der Firma Burmann (Pächterin) genutzt. Es findet Schüttgüterumschlag von landwirtschaftlichen Produkten wie Düngemittel und Getreide in wachsendem Maße statt. Der Umschlag erfolgt mittels Mobilkran.

 

Die vorhandene Flächenbefestigung sowie die Entwässerungsanlagen zur Dach- und Ober­flächenentwässerung sind in einem sehr schlechten Zustand und entsprechen zudem nicht mehr den aktuellen Gesetzen und anerkannten Regeln der Technik. Des Weiteren ist die in einem Teilbereich vorhandene hölzerne Dichtwand zur Kaisicherung sanierungsbedürftig.

 

Zunächst soll der 1927 gebaute Abschnitt der Kaimauer durch eine dichtende rückwärtige Stahlspundwand auf einer Länge von rd. 10 Metern ertüchtigt werden. Diese ersetzt die undichte hölzerne Wand, sodass die Verkehrssicherheit in diesem Bereich sichergestellt wird.

 

Anschließend ist vorgesehen, die Regenwasserentwässerung in großen Teilen zu erneuern und zwei Sedimentationsanlagen zu erstellen. Auf den Umschlagflächen und in Teilbereichen der Zufahrten soll die Flächenbefestigung mit Asphalt neu hergestellt werden. Nach Umsetzung dieser Maßnahmen entsprechen die Anlagen wieder den aktuellen Vorschriften.

 

Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme in zwei Bauabschnitten auszuführen. Zum ersten Bauabschnitt, der 2019 ausgeführt werden soll, gehören die Kaimauersanierung sowie die Erneuerung der Kanalisation und der Flächenbefestigung im südlichen Teil der Kaianlage. Der zweite Bauabschnitt umfasst die Erneuerung der Kanalisation und der Flächenbefestigung im nördlichen Teil. Die Ausführung ist für 2020 vorgesehen, da noch Klärungsbedarf bezüglich einer Flächenerweiterung mit der Pächterin besteht.

 

Mit dieser Beschlussvorlage sollen zunächst die Maßnahmen des ersten Bauabschnitts freigegeben werden.

 

 

Hafenbetriebliche Notwendigkeit:

Für den Hafenbetrieb sind ausreichende Wassertiefen und eine stand- und verkehrssichere Kaianlage mit versiegelten Verkehrsflächen unerlässlich. Zur Sicherstellung der Verkehrs­sicherheit sowie zur Erfüllung der aktuell geltenden Anforderungen zur Einleitung von Niederschlagswasser in ein öffentliches Gewässer (Trave und Schlutuper Wiek) muss dieses Projekt umgesetzt werden.

 

 

Kosten:

Gemäß der aktuellen Kostenberechnung vom 18.02.2019 betragen die Gesamtkosten für den ersten Bauabschnitt rd. 750.000 EUR netto.

 

 

Risiken:

Neben dem Baugrundrisiko (Bodenentsorgung bzw. -deponierung) ist auch die Ertüchtigung der Kaimauer mit Risiken verbunden. Der Zustand der 1927 erstellten hölzernen Dichtwand kann aufgrund schlechter Zugänglichkeit zu diesem Zeitpunkt nicht auf ganzer Länge beurteilt werden. Aufgrund der eingetretenen Versackungen wird derzeit angenommen, dass eine Ertüchtigung auf einer Länge von 10 Metern ausreichend ist. Erst während der Bauausführung kann das erforderliche Ausmaß der Ertüchtigung abschließend festgelegt werden. Ggf. muss die hölzerne Dichtwand auf größerer Länge, im ungünstigsten Fall auf der gesamten Länge von rd. 43 Metern, ertüchtigt werden

 

 

Ausschreibung und Zeitpunkt der Umsetzung:

Die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach HOAI) ist inzwischen abgeschlossen und die erforderliche Genehmigung der UWB vom 05.12.2018 liegt vor. Weitere Genehmigungen sind nicht erforderlich. Die Ausführungsplanung soll Ende März 2019 abgeschlossen sein.

 

Ziel ist es, nach Freigabe durch die Gremien, den ersten Bauabschnitt im Mai 2019 auszuschreiben. Die Ausführung ist von August bis Oktober 2019 geplant.

 

 

Haushaltsmäßige Ordnung:

Die Gesamtkosten für den ersten Bauabschnitt werden derzeit mit 750.000 EUR netto veranschlagt. Unter dem Produktsachkonto 552001 004.7852000 – Schlutupkai I Erneuerung Kaimauer sind Reste aus Vorjahren in Höhe von rund 93.000 EUR netto vorhanden. Für 2019 sind 780.000 EUR angemeldet. Damit ergibt sich ein Gesamtbetrag von 873.000 EUR netto.

Für den ersten Bauabschnitt nicht verwendete Mittel sind für den zweiten Bauabschnitt vorgesehen.

 

Den Investitionskosten dieser Maßnahme stehen Mieterlöse für Hafenflächen und Hafenentgelte für die abzufertigenden Schiffe gegenüber. Aus diesen Einnahmen der Hansestadt Lübeck werden grundsätzlich Zinsen und Tilgung des von der Hansestadt Lübeck aufzunehmenden Kredites bezahlt, so dass die Maßnahme für die Hansestadt Lübeck rentierlich ist.

 

 

 


Anlagen

Anlage 1 – finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 – Übersichtskarte

Anlage 3 - Bestandsfotos

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen (20 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Übersichtskarte (1187 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Bestandsfotos (956 KB)