Vorlage - VO/2019/07235
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Bürgerschaftssitzung im November 2019 eine rechtliche Grundlage für ein Feuerwerksverbot in Form einer Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck zum Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 2 (Feuerwerkskörper) zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur Genehmigung vorzulegen.
Begründung
Nach § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände außerdem in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen ohnehin bereits gesetzlich untersagt.
Da durch Bedienung von Feuerwerkskörpern die Sicherheit für alle sich im Stadtgebiet befindlichen Menschen und Tiere nicht gewährleistet bzw. die Gesundheit erheblich beeinträchtigt werden kann, soll zum Schutze aller Personen, ein absolutes Feuerwerksverbot erlassen werden.
Anlagen
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