Vorlage - VO/2018/06655
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Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss der Lübecker Schwimmbäder empfiehlt dem Landesrechnungshof, mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2022 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Lübeck, Kohlmarkt 7-15, 23552 Lübeck, zu beauftragen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 - Haushalt und Steuerung Ergebnis: Kenntnisnahme 1.203 – Beteiligungscontrolling Ergebnis: Kenntnisnahme |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Interessen von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: §9 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Mittel zur Finanzierung des Prüfungsaufwands sind im Wirtschaftsplan der Lübecker Schwimmbäder geordnet. |
Begründung
Mit der Prüfung des Abschlusses 2017 der Lübecker Schwimmbäder wurde die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Lübeck, Kohlmarkt 7-15, 23552 Lübeck das erste Mal betraut. Diese Betrauung erfolgte unter Berücksichtigung eines Ausschreibungsverfahrens für ein Jahr.
Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 ist ein neues Ausschreibungsverfahren erforderlich gewesen. Um nicht jährlich dieses verwaltungsaufwendige Verfahren zu wiederholen und vor dem Hintergrund der überschaubaren Honorarvolumen hat sich die Werkleitung dazu entschieden, das Ausschreibungsverfahren auf den Zeitraum 2018 bis 2022 zu erweitern. Damit wird sowohl ein effizientes Verwaltungsverfahren als auch die Verpflichtung gemäß §9 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz, wonach spätestens nach sechs Jahresabschlussprüfungen ein anderes Prüfungsunternehmen zu beauftragen ist, Rechnung getragen.
Um einen geeigneten Anbieter zu finden, wurden Angebote mehrerer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingeholt. Das Angebot der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Lübeck, war am wirtschaftlichsten.
Daher wird nunmehr die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Lübeck, Kohlmarkt 5-7, 23552 Lübeck, vorgeschlagen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben.
Nach § 8 Abs. 4 der Satzung der Lübecker Schwimmbäder ist es Aufgabe des Werkausschusses, die Empfehlung des zu beauftragenden Prüfungsunternehmens auszusprechen. Die Beauftragung erfolgt durch den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein. Die Kosten für die Prüfung der Jahresrechnung 2018 sind bereits geordnet und Bestandteil des Wirtschaftsplans der Lübecker Schwimmbäder.
Anlagen
keine