Vorlage - VO/2018/06655  

Betreff: Empfehlung des Werkausschusses für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2022 zu beauftragenden Wirtschaftsprüfers gemäß Kommunalprüfungsgesetz
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.525 - Lübecker Schwimmbäder Bearbeiter/-in: Hoppe, Björn
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Entscheidung
14.11.2018 
3. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss der Lübecker Schwimmbäder empfiehlt dem Landesrechnungshof, mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2022 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Lübeck, Kohlmarkt 7-15, 23552 Lübeck, zu beauftragen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 - Haushalt und Steuerung

Ergebnis: Kenntnisnahme

1.203 – Beteiligungscontrolling

Ergebnis: Kenntnisnahme

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  §9 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Mittel zur Finanzierung des Prüfungsaufwands sind im Wirtschaftsplan der Lübecker Schwimmbäder geordnet.

 


Begründung

Mit der Prüfung des Abschlusses 2017 der Lübecker Schwimmbäder wurde die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Lübeck, Kohlmarkt 7-15, 23552 Lübeck das erste Mal betraut. Diese Betrauung erfolgte unter Berücksichtigung eines Ausschreibungsverfahrens für ein Jahr.

Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 ist ein neues Ausschreibungsverfahren erforderlich gewesen. Um nicht jährlich dieses verwaltungsaufwendige Verfahren zu wiederholen und vor dem Hintergrund der überschaubaren Honorarvolumen hat sich die Werkleitung dazu entschieden, das Ausschreibungsverfahren auf den Zeitraum 2018 bis 2022 zu erweitern. Damit wird sowohl ein effizientes Verwaltungsverfahren als auch die Verpflichtung gemäß §9 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz, wonach spätestens nach sechs Jahresabschlussprüfungen ein anderes Prüfungsunternehmen zu beauftragen ist, Rechnung getragen.

Um einen geeigneten Anbieter zu finden, wurden Angebote mehrerer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingeholt. Das Angebot der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Lübeck, war am wirtschaftlichsten.

Daher wird nunmehr die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Lübeck, Kohlmarkt 5-7, 23552 Lübeck, vorgeschlagen.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben.

Nach § 8 Abs. 4 der Satzung der Lübecker Schwimmbäder ist es Aufgabe des Werkausschusses, die Empfehlung des zu beauftragenden Prüfungsunternehmens auszusprechen. Die Beauftragung erfolgt durch den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein. Die Kosten für die Prüfung der Jahresrechnung 2018 sind bereits geordnet und Bestandteil des Wirtschaftsplans der Lübecker Schwimmbäder.

 


Anlagen

keine