Vorlage - VO/2018/06391  

Betreff: Vorlage zur überplanmäßigen Bewilligung von Haushaltsmitteln für den Verlustausgleich 2017 der Theater Lübeck gGmbH im Haushaltsjahr 2018 sowie zur Nachfinanzierung des laufenden Geschäftsjahres
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.040 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Wagner, Aiko
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.09.2018 
5. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.09.2018 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2018 bis 2023 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2017 der Theater Lübeck gGmbH sowie zur Nachfinanzierung des laufenden Geschäftsjahres werden im Haushaltsjahr 2018 auf dem Produktsachkonto 261001000 5316000 Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 900.000,- € überplanmäßig bewilligt.

 

Die Deckung der überplanmäßig bewilligten Haushaltsmittel erfolgt aus dem Produktsachkonto 611001000 4013000 Steuern Allgemeine Zuweisungen, Allgemeine Umlagen, Gewerbesteuer.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.203 – Beteiligungscontrolling

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht

berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch§ 8, Abs. 6 EigVO,

 

 

§ 16, Abs. 5 Gesellschaftsvertrag der Theater Lübeck gGmbH

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja

 


Begründung

Die Gesellschafterversammlung der Theater Lübeck gGmbH hat am 09.07.2018 auf Vorschlag des Aufsichtsrates für das Kalenderjahr vom 01.01. bis 31.12.2017 einen Verlust von 202.720,58 € festgestellt.

Gem. § 16, Abs. 5 Satz 2 des Gesellschaftsvertrag der Theater Lübeck gGmbH ist die Hansestadt Lübeck zur Abdeckung des Verlustes verpflichtet.

 

Es ist das erste Mal seit der Saison 2006/07, dass die Theater Lübeck gGmbH von dieser Verpflichtung des Kerngesellschafters Hansestadt Lübeck zum Verlustausgleich Gebrauch macht.

 

Für das Geschäftsjahr 2018 ergeben sich weitere Punkte, die zu einer Nachfinanzierung des laufenden Geschäftsjahres führen.

Durch die Mindestlohnerhöhung des Jahres 2017 und die hohen Tarifabschlüsse der Jahre 2018 bis 2020 kann die Mitarbeiterzahl und das Niveau des Theaters und Orchesters nur auf diese Weise aufrechterhalten werden.

Darin enthalten sind auch Bundes- und Landesmindestlohnerhöhung aus 2017. Hier gibt es einen Sockeleffekt aus 2017, der im Jahr 2017 zu Verlusten geführt hat und im Jahr 2018 zu Verlusten führen wird, die nicht finanziert sind.

Diese hohen Tarifabschlüsse, führen zu einem erhöhten Zuschuss der gem.  VO/2015/02593Finanzierungskonzept der Theater Lübeck gGmbH für die Jahre 2015 bis 2019“ auszugleichen ist

Weiterhin kommt es zu drastisch gestiegenen Kosten für den Arbeitsschutz durch gutachterliche Auflagen der Unfallkasse Nord (Arbeitsschutzbehörde für die Theater Lübeck gGmbH)  und die notwendigen Folgeinvestitionen. Der ehemalige technischer Direktor und die Gutachterfirma FKC haben im Sommer das Gesamtgebäude begangen und arbeiten zurzeit nach der Vorgabe der Unfallkasse an der Verschriftlichung der Probleme.

 

Dies hat für das Geschäftsjahr 2018 zur Folge, dass 697.279,42 € benötigt werden im Vorgriff auf den prognostizierten Verlustausgleich sowie zur Sicherung der Liquidität, da sonst das Risiko einer bilanziellen Überschuldung besteht.

 


Anlagen