Vorlage - VO/2018/06323
|
Beschlussvorschlag
Gemeindeordnung und Hauptsatzung legen die Voraussetzungen für die Einberufung von Einwohner*innenversammlungen fest. Unter anderem ist geregelt, dass die Stadtpräsidentin mindestens eine Einwohner*innenversammlung jährlich einberufen muss. Ich bitte deshalb um die Beantwortung folgender Fragen zur Abhaltung der Einwohner*innenversammlungen in den Jahren 2014 bis 2018:
Wann haben die formalen Einwohner*innenversammlungen und an welchen Standorten stattgefunden?
Wie hoch war die Zahl der Teilnehmenden?
Von wem ging jeweils die Initiative zur Einberufung aus?
Wie sahen die Tagesordnungen aus?
Welche Beschlüsse wurden gefasst?
Wie und mit welchem Ergebnis sind die Beschlüsse in die Bürgerschaft eingespielt worden?
Welche Beschlüsse sind umgesetzt worden?
Wo sind die Niederschriften im Internetauftritt der Hansestadt Lübeck zu finden?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung.
Begründung
Anlagen
|