Vorlage - VO/2018/06171  

Betreff: Erweiterung/ Modernisierung der Hansehalle
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Schröder, Frank
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
20.09.2018 
2. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.09.2018 
5. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.09.2018 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2018 bis 2023 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Kostenschätzung für die geplanten Maßnahmen
Anlage 2 - Grundrisse des geplanten Anbaus
Anlage 3 - Auszüge aus der Vorstudie
Anlage 4 - Lageplan
Anlage 5 - Finanzielle Auswirkungen
Anlage 6 - Absichtserklärung VFL Lübeck Schwartau
Anlage 7 - Absichtserklärung Land S.-H
Anlage 8 - Förderzusage Possehl-Stiftung

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt die Erweiterung/ Modernisierung der Hansehalle gem. der vorgelegten Planung fortzuführen.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

x

1.201 Haushalt und Steuerung

- Kenntnisnahme

 

5.610 Stadtplanung und Bauordnung

- Zustimmung

 

5.651 Gebäudemanagement

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Beteiligung nicht vorgesehen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlage 5)

 


Begründung

Die Hansehalle hat insgesamt 2.296 Plätze, davon 98 Stehplätze. Sie ist damit die größte Sporthalle im südlichen Bereich Schleswig-Holsteins. Einer der Hauptnutzer ist das Herren-Handballteam des VFL Lübeck Schwartau, das aktuell in der 2. Handball Bundesliga spielt (Platz 3 in der abgelaufenen Saison), mittelfristig aber den Aufstieg in die 1. Handball-Bundesliga plant. Für einen Spielbetrieb in der Deutsche Kreditbank (DKB) Handball-Bundesliga fordert die Deutsche Handball-Liga (HBL) die Einhaltung bestimmter Standards, die in den Richtlinien "Lizenzierungsordnung der HBL", Richtlinie für die infrastrukturelle Anforderungen an Spiele der Lizenzliga", Medienrichtlinien für Spiele der Lizenzligen" sowie "TV-Pflichtenheft für die Vereine der DKB Handball-Bundesliga" näher ausgeführt sind.

Die Hansehalle erfüllt diese Vorgaben aktuell nur zum Teil und muss daher zwingend modernisiert werden. Aus diesem Grund haben die Bereiche Gebäudemanagement sowie Schule und Sport gemeinsam mit dem VFL Lübeck Schwartau und dem Büro Schünemann Soltau Architekten einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, welcher einen Spielbetrieb in der 1. Handball Bundesliga ermöglichen würde und zugleich auch anderen Lübecker Sportvereinen bei der Bewerbung um größere Sportmeisterschaften hilfreich sein kann.

 

1. Hallenbeleuchtung: Die gesamte Innen- und Außenbeleuchtung der Hansehalle ist sanierungsbedürftig. Im Innenbereich besteht  die Beleuchtung aktuell noch aus alten Bega-Leuchten, deren Leuchtmittel (Quecksilberdampf) demnächst verboten werden. Im Außenbereich kommt es häufiger zu Ausfällen von einzelnen Leuchten. Allein schon aus energetischen Gründen macht  eine Umstellung auf eine moderne LED-Beleuchtung daher Sinn. Hinzu  kommt, dass die HBL über dem Spielfeld eine Lichtstärke von 1.500 Lux fordert (Tribünen 900 Lux). Diese Vorgaben unterschreitet die aktuelle Beleuchtung (600 – 900 Lux) deutlich.

 

2. Hallenboden: Gem. Vorgaben der HBL muss der Hallenboden zwingend bestimmte Merkmale erfüllen (u.a. ausschließlich eine Handball-Linierung). Diese Vorgaben erfüllt der aktuelle Hallenboden nicht, da neben der Handball-Linierung auch diverse andere farbliche Linierungen (Volleyball, Basketball, Badminton) vorhanden sind. Insofern ist die Anschaffung eines neuen Hallenbodens gem. den HBL-Vorgaben Pflicht. Dieser ist dann bei jedem Heimspiel extra auszulegen.

 

3. Schaffung neuer Funktionsräume: Die HBL-Vorgaben fordern u.a. einen separaten Presseraum für mindestens 10 Arbeitsplätze, ein Produktionsbüro (mindestens 20 m²) sowie einen ausreichend dimensionierten VIP-Bereich. Die Bereitstellung entsprechender Raumkapazitäten ist aktuell nicht möglich. Zwar gibt es im Tribünenbereich momentan 5 VIP-Logen. Mit max. 52 Sitzplätzen sind die dortigen Kapazitäten aber sehr begrenzt. Als zusätzlicher VIP-Bereich dient aktuell ein im Foyer der Halle provisorisch abgegrenzter Bereich, der den Besuchern allerdings wenig Exklusivität  in einem unzureichenden Ambiente (u.a. fehlende Gastronomieausstattung) vermittelt. Auch bei den Pressekonferenzen wird momentan improvisiert. So finden diese aktuell in einer kleinen Ecke des Foyers statt. Insofern ist für diese Zwecke die Schaffung eines neuen Multifunktionsraumes notwendig, der gleichzeitig auch anderen Veranstaltern für Mitgliederversammlungen, Vorträge etc. zur Verfügung steht.

Neben der Schaffung neuer Funktionsräume ist auch der Bau weiterer Lagerräume notwendig. Aktuell sind bereits 500 zur Halle gehörende Stühle (Konzertbestuhlung) in einen einfachen Metallcontainer im Parkplatzbereich ausgelagert und der Allzweck-Abdeckboden (1.200 m²) für nichtsportliche Veranstaltungen lagert gezwungenermaßen im Vorflur der Besuchertoiletten, was aufgrund des angrenzenden Fluchtweges nicht ganz unproblematisch ist. Die notwendige Anschaffung eines auslegbaren Handball-Hallenbodens verschärft den Lagernotstand weiter, so dass der Bau neuer Lagerräume zwingend notwendig ist. Die kostengünstigste und praktikabelste Lösung für die Schaffung neuer Räume ist die Verlängerung des aktuellen Foyers in Richtung Parkplatz (siehe Anlage 4). Im unteren Bereich entstehen so neue Lagerräume, im oberen Bereich neue Funktionsräume. Der Bereich 5.610 hat hinsichtlich der Anbau-Planungen keine grundsätzlichen Bedenken, weist aber auf eine erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans sowie eine ggf. zu schaffende Ersatzlösung für die wegfallenden KFZ-Stellplätze hin.

 

4. Ausstattung/ Sanitärbedarf Foyer: Die Ausstattung der Hansehalle im Foyer/ Eingangsbereich ist teilweise unzureichend. Es fehlen ausreichend fest eingebaute Lager- (Einbauschränke) und Spülmöglichkeiten sowie dem heutigen Hygienestandard entsprechend fest eingebaute Flächen zur Verarbeitung von Lebensmitteln.

 

5. Neuer Fußbodenbelag: Im gesamten Foyer- und Tribünenbereich (EG) sowie im Bereich der Lauf- und Zugänge (UG) ist der über 25 Jahre alte PVC-Fußbodenbelag abgängig (Flicken, Rost-Verfärbungen) und ist durch einen neuen Belag zu ersetzen.

 

6. Gem. Vorgaben sind für TV-Übertragungen zusätzliche Kamera-Podeste zu schaffen. Für eine Hintertor-Perspektive ist zudem die Wand vom Cafeteria-Bereich zum Hallenbereich zu öffnen und ein kleiner Balkon für die Stellung einer Kamera zu errichten. Zudem ist der jetzige Regiebereich der Halle mit einem vergrößerten Kamerapodest auszustatten und zusätzliche Kommentatoren-Plätze zu schaffen.

 

Für die Maßnahmen 1 – 6 hat das Büro Schünemann Soltau Architekten aus Lübeck mit Unterstützung des Elektro-Planungsbüros KMO eine Kostenschätzung aufgrund von Erfahrungs- und Richtwerten über brutto 2.500.000 EUR erstellt (Anlage 1). Aufgrund der Vorsteuerabzugsfähigkeit der Hansehalle von 60 % sinken die tatsächlichen Kosten auf 2.250.500 EUR (netto + 7,6 % MwSt.). Als Grundlage für die Kostenschätzung diente eine Vorstudie, welche in den Anlagen 2 und 3 ebenfalls beigefügt ist. Detaillierte Kostenberechnungen/Vergleichsangebote/ Ausschreibungen werden erst nach Zustimmung der Bürgerschaft zur Umsetzung der vorgelegten Planungen eingeholt/ durchgeführt.

 

Hinsichtlich der Finanzierung der Gesamtkosten von 2.250.500 EUR planen die Bereiche 4.401 und 5.651 mit folgenden Bausteinen (alle Summen sind in netto + 7,6 % MwSt. angegeben):

1. Zugesagter Anteil des VFL Lübeck Schwartau (siehe auch Anlage 6):

273.000 EUR

2. Aufgrund eines Förderantrags im Rahmen der "Richtlinie über die Förderung von Sportstätten mit besonderer regionaler oder  überregionaler Bedeutung“ wurden der HL – 4.401 vom  Land Schleswig-Holstein in Aussicht gestellt, ein Förderbescheid erfolgt bei Einreichung Planung Leistungsphase 3 (siehe auch Anlage 7):

1.000.000 EUR

3. Spendenzusage der Possehl-Stiftung (siehe auch Anlage 8):

300.000 EUR

4. Der Bereich 5.651 hat einen Antrag beim Förderprogramm „Kommunalrichtlinie“ des Bundes für die Sanierung der Beleuchtung eingereicht. Erhoffter Zuschuss:

215.000 EUR

5. Städtische Haushaltsmittel: 

462.500 EUR (wobei 300.000 EUR bereits im Haushalt 2018 für die Sanierung der Beleuchtung Hansehalle eingestellt sind).

Wenn die erhoffte Förderung des Bundes in voller Höhe fließt, wären für 2019 noch zusätzliche Haushaltsmittel von 162.500 EUR einzuwerben. Sollte die eingeplante Förderung des Bundes geringer ausfallen, würde sich der städtische Anteil entsprechend erhöhen. Jedoch hat das Land S.-H. dem Bereich 4.401 auf dessen Nachfrage hin bereits mitgeteilt, dass einige potenzielle Fördermittelnehmer aktuell Probleme haben die Anforderungen der "Richtlinie über die Förderung von Sportstätten mit besonderer regionaler oder  überregionaler Bedeutung“ zu erfüllen. Sollten aus diesen Maßnahmen Gelder nicht abgerufen werden, könnten diese Mittel anderen Projekten zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Für diesen Fall hat 4.401 bereits seinen Bedarf beim Fördermittelgeber angemeldet. Wie bereits erwähnt, kann das Land S.-H. der HL erst einen offiziellen Zuwendungsbescheid zukommen lassen, wenn Planungsunterlagen der Leistungsphase 3 vorgelegt werden. Um diese Planungsleistungen zu vergeben, bedarf es vorher eines Grundsatzbeschlusses der Bürgerschaft zur Umsetzung des Projektes in der geplanten Art und Weise.

Letztendlich lässt sich feststellen, dass der Lübecker Sportentwicklungsplan als eines seiner Ziele auch die Förderung des regionalen Leistungssports in Verbindung mit der Einwerbung von national und international bedeutsamen Sportveranstaltungen hat. U.a. heißt es dort auf Seite 65: „In Lübeck werden für Zuschauer attraktive Sportveranstaltungen durchgeführt, an denen Leistungssportlerinnen und –sportler aus Lübeck aktiv beteiligt sind.“ Dieses Ziel ist speziell bei Hallensportarten nur mit der Vorhaltung einer größeren und gut ausgestatteten Sporthalle zu erreichen. Die geplanten Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in der Hansehalle werden dazu führen, dass dieses Ziel in der Zukunft noch besser erreicht werden kann.

 

 


Anlagen

Anlage 1: Kostenschätzung für die  geplanten Maßnahmen

Anlage 2: Grundrisse des geplanten Anbaus

Anlage 3: Auszüge aus der Vorstudie

Anlage 4: Lageplan

Anlage 5: Finanzielle Auswirkungen

Anlage 6: Absichtserklärung VFL Lübeck Schwartau

Anlage 7: Absichtserklärung Land S.-H.

Anlage 8: Förderzusage der Possehl-Stiftung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Kostenschätzung für die geplanten Maßnahmen (42 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Grundrisse des geplanten Anbaus (415 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Auszüge aus der Vorstudie (2575 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - Lageplan (560 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 - Finanzielle Auswirkungen (71 KB)    
Anlage 8 6 öffentlich Anlage 6 - Absichtserklärung VFL Lübeck Schwartau (295 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Anlage 7 - Absichtserklärung Land S.-H (15 KB)    
Anlage 6 8 öffentlich Anlage 8 - Förderzusage Possehl-Stiftung (21 KB)