Vorlage - VO/2018/06083  

Betreff: Bericht über die Schulbudgets an allgemeinbildenden Schulen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Wussow, Manja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
20.09.2018 
2. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
25.09.2018 
5. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
27.09.2018 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2018 bis 2023 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorschlag zur sozialräumlichen Budgetierung Grundschulen
§ 13 Schulgesetz

Beschlussvorschlag

Die Produktkontrakte in den Schulprodukten 211001 Grundschulen, 217001 Gymnasien,

218201 Gemeinschaftsschulen und 221001 Förderzentren enthalten die Vereinbarung, über

die Bildung der schulbezogenen Budgets zu berichten.

 

 


Begründung

Im Produkthaushalt der Produkte der allgemein bildenden Schulen ist für 2017 und 2018 vereinbart worden, regelmäßig über die Entwicklung der Schulbudgets zu berichten.

 

Seit dem Jahr 2004 (Bürgerschaftsbeschluss vom 24. Juni 2004) erhalten die allgemein bildenden Schulen, gestaffelt nach Klassenstufen schulartbezogene jährliche Budgets zur Verfügung, um den laufenden sächlichen Bedarf gemäß § 48 Schulgesetz zu decken. Grundlage der Entscheidung waren umfangreiche Diskussionen in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der politischen Parteien, der Schulen und der Verwaltung. In dieser Arbeitsgruppe wurden auch die unterschiedlichen Faktoren für die einzelnen Schularten entwickelt und vereinbart, um den jeweiligen bildungsgangbezogenen Bedarf festzulegen und zugleich Transparenz und Gleichbehandlung für die Schularten sicherzustellen.

Im Jahr 2018 stehen den allgemein bildenden Schulen im Ergebnisplan folgende Beträge zur Verfügung:

Klassenstufe

Faktor

*siehe oben

Betrag in Euro

2017

Schüler/Jahr

Betrag in Euro

2018

Schüler/Jahr

Primarstufe Klasse 1-4

0,83

88,37

88,43

Sekundarstufe I Klasse 5-10

1

106,47

106,54

Sekundarstufe II Klasse 11-13

1,07

113,93

114,00

Schüler in Förderschulen

1,7

181,01

181,12

 

Wesentliche Veränderungen an den bildungsgangbezogenen Festlegungen haben sich bei einer Evaluation im Jahr 2013 nicht ergeben.

Daneben wurden je SchülerIn im Ganztag 5 Euro/Jahr berücksichtigt.

 

Die Förderzentren haben für die in Regelschulen betreuten integrativ beschulten Kinder zusätzlichen Sachmittelbedarf (z.B. Diagnostikmaterial), der derzeit mit einem Betrag in Höhe von 17,34 € je betreuter SchülerIn bedient wird. Da die allgemeinen Sachmittel der Förderzentren nach der Zahl der direkt dort beschulten Kinder bemessen sind, ist eine ergänzende Sachmittelzuweisung geboten.

 

Auch die Regelschulen haben für die integrativ beschulten Kinder einen erhöhten Bedarf (z.B. für spezielle Lernmittel). Dieser Bedarf wird durch zusätzliche Sachmittel von 15 Euro/ Jahr bei zielgleichem und 30 Euro/ Jahr bei zieldifferentem Unterricht gewährleistet.

 

Betrachtet man nun das bereitgestellte Budget 2017 mit den tatsächlich geleisteten Auszahlungen 2017, so lassen sich folgende Feststellungen treffen:

 

Bis auf die Förderzentren ist das Budget im Ergebnisplan (konsumtiv) nahezu ausgereizt: In den reinen Grundschulen wurde das Budget des Jahres 2017 im Ergebnisplan zu 97,3 %, in den Gymnasien zu 98,8% und in den Grund- und Gemeinschaftsschulen zu 93,6% ausgeschöpft. Lediglich bei den Förderzentren ist mit 82,2% noch Luft vorhanden.

 

Ausblick auf 2019 im Ergebnisplan (konsumtiv):

 

Der Bereich Schule und Sport wird mit Ausnahme des Produkts Förderzentren aufgrund der oben beschriebenen Feststellungen für den Ergebnisplan (konsumtiv) eine Steigerung seiner Haushaltsanmeldung um 3% in den schulbudgetrelevanten Haushaltsansätzen vorsehen.

Der Betrag für die Ganztagsbetreuung in Höhe von 5 Euro pro Schüler wird auf 8 Euro erhöht. Die Ganztagsbetreuung in den Schulen nimmt immer weiter an Bedeutung zu, was zu einer Bedarfssteigerung führt.

Es bleibt der Bürgerschaft vorbehalten, ob sie den Mehrbedarf in ihren Haushaltsberatungen berücksichtigt.

 

Berücksichtigung sozialräumlicher Aspekte in der Schulbudgetzuweisung (konsumtiv):

Der unten stehende Vorschlag greift die allgemein geführte Diskussion zu mehr Bildungsgerechtigkeit auf und setzt sie mit den kommunal verfügbaren Möglichkeiten in einem ersten Ansatz um.

In § 13 des Schulgesetzes ist die grundsätzliche Lern- und Lehrmittelfreiheit geregelt. Hiervon werden in § 13 Absatz 2 für die Dinge Ausnahmen gemacht, die auch im privaten Bereich Verwendung finden können. Daneben dürfen auf der Grundlage des § 13, Absatz 3 Kostenbeiträge für Arbeitsmaterialien erhoben werden.

§ 13 Absatz 6 bietet dem Schulträger die Möglichkeit, in sozialen Härtefällen weitere Lernmittel zur Verfügung zu stellen. Zum besseren Verständnis ist das Schulgesetz als Auszug beigefügt.

 

Auf dieser Grundlage beabsichtigt der Bereich Schule und Sport in einer Erprobung für 4 Jahre im Grundschulbereich unter Beibehaltung des Gesamtbudgets sowie unter Beachtung der zuletzt in 2013 evaluierten bildungsgangabhängigen Festlegungen in den Grundschulen sowie in den Grundschulteilen der kombinierten Schulen einen Teil des Budgets anhand sozialräumlicher Daten verteilen. Mit dieser sozialräumlichen Ausrichtung soll es den Schulen ermöglicht werden, die Regelung aus § 13 Absatz 6 an ihrer jeweiligen Schule auch mit Leben zu erfüllen. Eine Evaluierung und anschließende Diskussion zur Übernahme der gemachten Erfahrungen für die anderen Schularten soll dann erfolgen.

 

Als sozialräumlich vorhandene Daten sollen die für den Lübecker Bildungsfonds erhobenen Informationen dienen. Aus dem Verhältnis der bildungsfondsberechtigten Kinder zur Gesamtzahl der SchülerInnen einer Schule wird eine Quote ermittelt, ebenso für die Gesamtzahl der bildungsfondsberechtigten Kinder zur Gesamtzahl der Grundschulkinder.

 

Selbstverständlich soll der größte Teil des Budgets, wie bisher auch, über die reine Schülerzahl nach Schulstatistik erfolgen. Beabsichtigt ist, 90% der verfügbaren Mittel wie bisher, also pro Schüler, zu verteilen und lediglich die restlichen 10% über die Sozialraumquote.

 

Da das Gesamtbudget nicht größer wird, kommt es also zu einer Umverteilung. Aus der anliegenden Modellrechnung auf Basis des Budgets 2018, ist erkennbar, in welchem Umfang in etwa diese Umverteilung stattfinden wird. Der Bereich Schule und Sport hält diese Umverteilung für ausgewogen und machbar. Die eintretenden Budgetverminderungen bewegen sich zum Teil deutlich unter 10%, die Budgetsteigerungen liegen bei bis zu 20% an der Schule mit einem sehr hohen Anteil bildungsfondsberechtigter SchülerInnen. Veränderungen in den Verteilungsanteilen ändern an den Grundfeststellungen nichts, können aber bei einem höheren Steuerungsanteil über die Sozialraum-quote die beabsichtigte Umsteuerung deutlicher hervorheben oder bei einer Verringerung dieser Quote abschwächen.

 

Ausstattungsbudget (investiv):

Im Ausstattungsbereich (Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen) stehen unabhängig von der Schulart im Investitionsplan jährlich 35 Euro je SchülerIn zur Verfügung.

Für die im Rahmen der Inventur in Festwerten geordneten Schulausstattungen (i.d.R. Klassenraumausstattung) stehen daneben mit 15 € im Ergebnishaushalt die Beträge bereit, die zur Erhaltung des Festwertes erforderlich ist.

Im Investitionsplan liegt der Budgetverbrauch in den Grundschulen bei 76,1%, den Gymnasien bei 85,3%, den Grund- und Gemeinschaftsschulen bei 75,9% und den Förderzentren bei 72,6%. Der Bereich erwartet für 2018 daher, dass das zugewiesene Budget ausreichen wird, um den Ausstattungsbedarf der Schulen zu decken. Dies nicht zuletzt deshalb, weil, wie mit dem Bereich Haushalt und Steuerung vereinbart, die Schulen für Ihre Ausstattung die investiven Mittel des laufenden Jahres 2018 erhalten sowie im Bedarfsfall zusätzlich die von ihnen angesparten Beträge des Vorjahres durch unterjährige Bereitstellung. Dies unterstützt den wirtschaftlich vernünftigen Mitteleinsatz.

 

 


Anlagen

  1. Verteilungsvorschlag Grundschulen
  2. Auszug Schulgesetz

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vorschlag zur sozialräumlichen Budgetierung Grundschulen (224 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich § 13 Schulgesetz (942 KB)