Vorlage - VO/2018/05809  

Betreff: Annahme einer Spende von der Possehl-Stiftung über 200.000 Euro für den Bundeswettbewerb "Jugend musiziert" 2018
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jakubczyk, Nina
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
20.03.2018 
74. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
22.03.2018 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Zusage_Jugend musiziert_Possehl-Stiftung

Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung von 200.000 Euro für die Durchführung des Bundeswettbewerbes „Jugend musiziert“ vom 17. bis 24. Mai 2018 wird angenommen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Die Spendenannahme an sich löst keine   Beteiligungsnotwendigkeit aus.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

Nach der erfolgreichen Durchführung des Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert“ im Jahr 2010 wird diese Veranstaltung vom 17. bis 24. Mai 2018 erneut in Lübeck stattfinden. Der Bundeswettbewerb ist die bedeutendste und erfolgreichste bundesweite Maßnahme zur Findung und Förderung musikalischer Begabungen. Zu der Veranstaltung werden über das Pfingstwochenende bis zu 2.800 Kinder und Jugendliche sowie rund 8.000 Angehörige und Pädagogen erwartet. Durch den Zuschuss der Possehl-Stiftung wird die Durchführung des Bundeswettbewerbes maßgeblich gesichert.

 

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über 200.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2018 einen Gesamtwert von 506.000,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 200.000,00 Euro zuständig.

 


Anlagen

Zusage „Jugend musiziert“ Possehl-Stiftung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zusage_Jugend musiziert_Possehl-Stiftung (50 KB)