Vorlage - VO/2018/05788  

Betreff: Entwicklung Sternwarte Lübeck auf dem Gelände der Schule Grönauer Baum
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Brock, Susanne
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
20.09.2018 
2. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.09.2018 
5. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.09.2018 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2018 bis 2023 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahme Pressereferent ASL
Finanz. Auswirk. INVESTIV Sternwarte final.xls
Planungsskizze

Beschlussvorschlag

  1. Der Bürgerschaftsbeschluss vom 27.11.2014 zur Bereitstellung eines Erbbaugrundstückes im Baugebiet „Am Ährenfeld“ wird aufgehoben. VO/2014/02168
     
  2. Die Sternwarte Lübeck, betrieben durch den Arbeitskreis Sternfreunde Lübeck e.V. (ASL), wird in einem Anbau an der Grundschule Grönauer Baum untergebracht.
     
  3. Für diesen Anbau wird der bisherige Baukostenzuschuss in Höhe von 203.000 € gemäß der bisherigen Beschlussfassung der Bürgerschaft zur Finanzierung einer Baulichkeit Sternwarte im Baugebiet „Am Ährenfeld“ verwand. VO/2017/02168

 

  1. Die weitere Finanzierung neben den städtischen Mitteln ist durch Drittmittel zu sichern, die der Verein Arbeitskreis Sternfreunde Lübeck e.V. akquiriert. Die Hansestadt Lübeck, Schule und Sport, wird den Verein hierbei unterstützen.

 

  1. Die Umsetzung der notwendigen baulichen Erweiterungen für die Sternwarte gem. anliegender Planungsskizze an der Grundschule Grönauer Baum erfolgt durch die Hansestadt Lübeck, GMHL, als künftigen Eigentümer.
     
  2. Die Bauunterhaltung des Neubaus „Sternwarte“ obliegt der Hansestadt Lübeck, GMHL.

 

  1. Betriebskosten für die „Sternwarte“ obliegen der Hansestadt Lübeck, Schule und Sport, hierfür erfolgt ein eigenes Budget im Haushalt.
    Der Arbeitskreis Sternfreunde Lübeck e.V. (ASL) hat zugesichert sich mit einer Betriebskostenpauschale von 100 Euro monatlich zu beteiligen.

 

  1. Die innerstädtische Verwaltung übernimmt der Bereich Schule und Sport.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

Ergebnis:

 

5.651 GMHL, KWL,

201 Haushalt und Steuerung, 5.610 Stadtplanung

Keine Bedenken.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

x

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

Ist bereits in den Schulkonferenzen erfolgt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Die Sternwarte Lübeck besteht seit über 60 Jahren, damals zunächst als Volkssternwarte, später einmal als eigene Abteilung der Hansestadt Lübeck innerhalb des Amtes für Schulwesen und dann als Einrichtung der Volkshochschule Lübeck. Seit 2007 wird die Sternwarte am Standort der ehemaligen Johannes-Kepler-Schule als eigenständiger Verein geführt. Die Bauunterhaltung des Gebäudeteils oblag der Hansestadt Lübeck, die Sternwarte entrichtete keine Miete und betrieb die Sternwarte in den letzten Jahren in eigener Verantwortung als Verein.

Durch die Entwicklung des Neubaugebietes „Am Ährenfeld“ wurde das Schulgebäude aufgegeben und abgerissen und somit auch der Gebäudeteil der Sternwarte mit der Teleskopkuppel.

Die derzeitige Situation und die Perspektive für die Zukunft beschreibt der Pressereferent der Sternwarte Lübeck in der Darstellung vom 09.11.2017 ( siehe Anlage ).

 

Ein neuer Standort Sternwarte könnte in einem Anbau an der Schule Grönauer Baum geschaffen werden. Das Schulgebäude liegt innerhalb des Stadtgebietes Lübeck so, dass die künstliche Umgebungsbeleuchtung nicht zu sehr die Tätigkeit der Sternwarte einschränkt, wie an anderen städtischen Stellen, die entsprechend der städtischen dichten Bebauung mit zu viel Kunstlicht die Arbeit der Sternwarte einschränkt. Ideal wäre ein Standort ohne umgebene Kunstlichtbeeinträchtigung. Ein solcher Standort dürfte aber schwer innerhalb des Stadtgebietes der Hansestadt Lübeck zu finden sein.

 

Da es sich hier um die Fortführung einer bereits bestehenden Maßnahme an einem anderen Standort handelt, liegt hier keine Konsolidierungsfondsrelevanz vor. Die Aufgabe des Betreibens der Sternwarte liegt wie bisher beim Verein der Sternfreunde e.V., die Hansestadt Lübeck wird weiterhin lediglich die Betreuung des Gebäudes übernehmen.

Ferner wird die weitere Entwicklung des Kepler Quartiers durch den Umzug der Sternwarte begünstigt. (mehr Wohnraum)

Im Rahmen der Verlegung wurde neu verhandelt, dass der Verein sich mit einer Summe in Höhe von 100,00 Euro an den Betriebskosten beteiligt.

Nach erfolgter Erstellung eines Anbaus für die Sternwarte an der Schule Grönauer Baum wird der Verein nicht in der Lage sein, aus eigenen Mitteln oder aus zu erwirtschaftenden Mitteln den Betrieb der Sternwarte und die Bauunterhaltung eines Gebäudeteils selbstständig aufzubringen. Die voraussichtlichen Nebenkosten (Strom, Wasser, anteilig Gebühren und Umlagen usw.) werden die monatliche Kostenpauschale in Höhe von 100,00 Euro, die der Verein aus eigenen Mitteln aufbringen kann, übersteigen. Das GMHL kann die voraussichtliche Höhe der Nebenkosten infolge fehlender Planungen derzeit nicht genau bestimmen.

Der Bereich Schule und Sport übernimmt die Pauschale übersteigenden Betriebskosten, da die Sternwarte für die Schulen und die VHS als außerschulischer Lernort zur Verfügung steht. Das GMHL teilt mit, dass eine Positionierung am Standort Grönauer Baum nicht so vertieft ausgearbeitet ist, dass Nebenkosten hier benannt werden können.

Es wird eine Nutzungsvereinbarung erstellt werden, aus der hervor geht welche Rechte und Pflichten mit der Nutzung verbunden sind.

 

Der Beschluss zu Ziff. 4 der Bürgerschaft vom 27.11.2014: „Die Hansestadt Lübeck unterstützt den Arbeitskreis Sternfreunde Lübeck e.V. bei der Einwerbung von Spendengeldern für den Neubau, die über den Baukostenzuschuss hinaus erforderlich werden.“ hat weiterhin Bestand.

 

Zu den Kosten eines Anbaus an der Schule Grönauer Baum liegt eine Kostenschätzung vom Oktober 2017 vor.

 

Kostenaufstellung bei einer Kuppelsanierung:

                             307.810,06 Euro geschätzte Baukosten

                              10.115,00 Euro   Sanierung der Kuppel

                                6.300,00 Euro   Transportkosten

                               10.000,00 Euro   geschätzte Einlagerungskosten

                             334.225,06 Euro   Gesamtkosten

./. 203.000,00 Euro Baukostenzuschuss

davon bereits verbraucht

                               3570,00 Euro     Demontage der Kuppel

                               4902,80 Euro    Erstellen einer Machbarkeitsstudie

 

                               139.697,86 Euro Fehlbedarf

 

Kostenaufstellung bei einer Neuanschaffung der Kuppel

                              307.810,06 Euro geschätzte Baukosten

                                10.000,00 Euro geschätzte Entsorgungskosten der alten Kuppel

                                90.000,00 Euro geschätzte Kosten Neuanschaffung

./. 203.000,00 Euro Baukostenzuschuss

davon bereits verbraucht

                               3570,00 Euro Demontage der Kuppel

                               4902,80 Euro Erstellen einer Machbarkeitsstudie

 

                             204.810,06 Euro Fehlbedarf

 

Damit würde die Unterdeckung im Falle einer Sanierung139.697,86 Euro betragen. Grundsätzlich soll die alte Kuppel verwendet werden. Diese ist über 50 Jahre alt, handbetrieben und nach Aussage des Vereins eigentlich abgängig. Die Kosten für eine neue Kuppel würden je nach Größe bei ca. 90.000,00 Euro liegen. Hier würde die Unterdeckung bei 204.810,06 Euro liegen.

Sollte der Verein ausreichende Spendengelder einwerben können, könnte auch eine neue Kuppel angeschafft werden.

Können nicht ausreichend Drittmittel eingeworben werden um die Unterdeckung auszugleichen, kann die Baumaßnahme nicht durchgeführt werden.

Für alle vorgenannten Kosten besteht derzeit keine Deckung.

Das Gebäude geht im Anschluss an die Hansestadt Lübeck über, so dass die Hansestadt Lübeck künftig für Bauunterhaltung und Betriebskosten zuständig sein wird.

 

 

Die städtischen Gremien, d.h. die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat grundsätzlich zu entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen die Hansestadt Lübeck eine Sternwarte Lübeck aufrecht erhalten will.

 

 

 


Anlagen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stellungnahme Pressereferent ASL (150 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Finanz. Auswirk. INVESTIV Sternwarte final.xls (8 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Planungsskizze (876 KB)