Vorlage - VO/2018/05738  

Betreff: CDU: Bewertung bei Verkauf von Erbbaugrundstücken

Überweisung aus der Bürgerschaft vom 25.01.2018 - TOP 5.17
Antrag der CDU-Fraktion - VO/2018/05650
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
Federführend:2.830 - Kurbetrieb Travemünde Bearbeiter/-in: Ehrich, Jan
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
12.02.2018 
38. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   

Begründung

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.17 mit VO Nr. 5650 den nachstehend aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion mit Mehrheit an den Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" überwiesen:

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!

 

Antrag:

Die Lübecker Bürgerschaft hat in ihrer Haushaltssitzung am 30.11.2017 eine Sonderverkaufsaktion von selbst gehaltenen und selbst genutzten Erbbaugrundstücken an die Eigentümer beschlossen. In der Umsetzung dieses Beschlusses ist es zu Unklarheiten über die Bemessung des Kaufpreises gekommen.

Daher beschließt die Bürgerschaft klarstellend folgende Änderung des Wortlautes des 2. Absatzes des Beschlusses vom 30.11.2017:

„Der Kaufpreis ist auf der Grundlage der jeweils gültigen Bodenrichtwerttabelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck zu ermitteln. Für 600 m² Grundfläche (Bezugsgröße laut Bodenrichtwerttabelle) ist der jeweils gültige Bodenrichtwert ohne Umrechnungsfaktor für die Ermittlung des Kaufpreises zugrunde zu legen. Für die darüber hinausgehende unrentierliche, unbebaute Fläche ist nur ein Viertel des jeweils gültigen Bodenrichtwertes in Ansatz zu bringen. Sollte in der jeweils gültigen Bodenrichtwertkarte ggf. eine andere Bezugsgröße ausgewiesen sein, so findet die vorgenannte Berechnung analoge Anwendung.

Der 4. Absatz des Beschlusses vom 30.11.2017 wird klarstellend ergänzt um die Feststellung, dass sich der gesamte Beschluss lediglich bezieht auf Wohn-Erbbaurechtsverträge.“

 

Begründung:

Erfolgt mündlich.

 

Anlagen:

-

 

Vorsitzende/r

der CDU-Fraktion

Stammbaum:
VO/2018/05650   CDU: Bewertung bei Verkauf von Erbbaugrundstücken   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag der CDU-Fraktion
VO/2018/05738   CDU: Bewertung bei Verkauf von Erbbaugrundstücken Überweisung aus der Bürgerschaft vom 25.01.2018 - TOP 5.17 Antrag der CDU-Fraktion - VO/2018/05650   2.830 - Kurbetrieb Travemünde   Blanko
VO/2018/05821   Empfehlung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zum Antrag der CDU-Fraktion: Bewertung bei Verkauf von Erbbaugrundstücken VO/2018/05650   2.830 - Kurbetrieb Travemünde   Blanko