Vorlage - VO/2018/05738
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Begründung
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.17 mit VO Nr. 5650 den nachstehend aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion mit Mehrheit an den Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" überwiesen:
Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!
Antrag:
Die Lübecker Bürgerschaft hat in ihrer Haushaltssitzung am 30.11.2017 eine Sonderverkaufsaktion von selbst gehaltenen und selbst genutzten Erbbaugrundstücken an die Eigentümer beschlossen. In der Umsetzung dieses Beschlusses ist es zu Unklarheiten über die Bemessung des Kaufpreises gekommen.
Daher beschließt die Bürgerschaft klarstellend folgende Änderung des Wortlautes des 2. Absatzes des Beschlusses vom 30.11.2017:
„Der Kaufpreis ist auf der Grundlage der jeweils gültigen Bodenrichtwerttabelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck zu ermitteln. Für 600 m² Grundfläche (Bezugsgröße laut Bodenrichtwerttabelle) ist der jeweils gültige Bodenrichtwert ohne Umrechnungsfaktor für die Ermittlung des Kaufpreises zugrunde zu legen. Für die darüber hinausgehende unrentierliche, unbebaute Fläche ist nur ein Viertel des jeweils gültigen Bodenrichtwertes in Ansatz zu bringen. Sollte in der jeweils gültigen Bodenrichtwertkarte ggf. eine andere Bezugsgröße ausgewiesen sein, so findet die vorgenannte Berechnung analoge Anwendung.
Der 4. Absatz des Beschlusses vom 30.11.2017 wird klarstellend ergänzt um die Feststellung, dass sich der gesamte Beschluss lediglich bezieht auf Wohn-Erbbaurechtsverträge.“
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Anlagen:
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Vorsitzende/r
der CDU-Fraktion
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