Vorlage - VO/2018/05688  

Betreff: Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 320.000 Euro für das Jahresprogramm 2018 der LÜBECKER MUSEEN
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Schulenburg, Silke
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
20.03.2018 
74. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
22.03.2018 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Zuwendungsbescheid_Possehl_Programm2018

Beschlussvorschlag

Die von der Possehl-Stiftung angebotene Zuwendung in Höhe von 320.000 Euro für die Realisierung des Jahresprogramms 2018 der LÜBECKER MUSEEN wird angenommen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja

 


Begründung

 

Die LÜBECKER MUSEEN bieten 2018 mit ihren Sonderausstellungen ein vielfältiges Programm – von Emil Nolde über die Brüder Mann bis zur Migrationsgeschichte Lübecks in der Nachkriegszeit, das mit einer ausgewogenen Mischung von Lübeck-Bezügen und überregional attraktiven Themen sowohl Lübecker als auch Touristen anspricht.

Für die Durchführung des Jahresprogramms – die Realisierung der Sonderausstellungen inklusive Werbung und Marketing, die Veranstaltungen und die Museumspädagogik – stehen den LÜBECKER MUSEEN wie üblich nur sehr geringe Eigenmittel zur Verfügung. Da die Finanzierung folglich zu fast 90 % über Drittmittel gesichert werden muss, ist die Zuwendung der Possehl-Stiftung ein unverzichtbarer Beitrag zur Realisierung des musealen Programms in 2018.

Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Annahme der Zuwendung nicht verbunden.

Mit der Spende über 320.000 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2017 einen Gesamtwert von 6.126.620,79 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 320.000 Euro zuständig.

 


Anlagen

Zuwendungsbescheid der Possehl-Stiftung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zuwendungsbescheid_Possehl_Programm2018 (19484 KB)