Vorlage - VO/2017/05596  

Betreff: Antwort zu Vorlage VO/2017/05532
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Rieper, Sonja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
01.02.2018 
36. Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des beratenden Ausschussmitgliedes (KEV) Christian Weise zum Ganztag

 


Begründung

1. Wie definiert die Verwaltung die im Konzept „Ganztag an Schule“ unter Punkt 3.1. genannten päd. Fachkräfte/ qualifiziertes Personal“?

2. Handelt es sich hierbei stets um Fachkräfte im Sinne des § 2 Abs. 1, Nr. 1 KiTaVO?

3. Zu welchem Zweck bietet die zu 50% der Hansestadt Lübeck gehörende BQL GmbH die Zertifizierung/ Weiterbildungsmaßnahme „Fachkraft für Schulkindbetreuung“ an?

 

 

Zu Frage 1:

Die im Konzept Ganztag an Schule für die Gruppenleitungen vorgesehenen pädagogischen Fachkräfte werden in Anlehnung an die KiTaVO definiert, z.B. SozialpädagogInnen, ErzieherInnen, HeilpädagogInnen, sozialpädagogische AssistentInnen oder vergleichbare Abschlüsse. Ergänzt werden die Teams durch weitere qualifizierte Kräfte für den Schulkindbereich bzw. auch Honorarkräfte, die einzelne AG-Angebote leiten.

 

 

Zu Frage 2:

Die Einstellung der Fachkräfte lehnt sich grundsätzlich an die Verordnung der Kindertagesstätten an. Da sich die Angebotsstruktur in einer offenen Ganztagsschule jedoch von einem Kita-Betrieb unterscheidet, werden auch weiterhin ergänzende Kräfte als Unterstützung einbezogen, dies können dann z.B. auch sogenannte sozial erfahrene oder Kräfte für Schulkindbetreuung sein.

Sozial erfahrene Kräfte werden u.a. im Unterricht als Schulbegleiter eingesetzt. Der ergänzende Einsatz im Nachmittagsbereich stellt eine wichtige Verzahnung zwischen dem Vor- und Nachmittag dar, so dass für die Kinder eine Kontinuität in den Bezugspersonen gewährleistet wird.

 

In einer Ganztagsgrundschule gibt es am Nachmittag neben festen Gruppenangeboten auch freie Spiel- und Bewegungszeiten oder offene Angebote, die klassenübergreifend stattfinden, entsprechend variieren auch die Gruppengrößen. Der Einsatz des Personals richtet sich nach dem Bedarf und der Angebotsstruktur vor Ort. Der eingesetzte Träger der Schulkindbetreuung ist im Rahmen seiner Dienst- und Fachaufsicht für den Personaleinsatz verantwortlich, darunter fallen auch Fortbildungsmaßnahmen.

 

 

Zu Frage 3:

Die Weiterbildungsmaßnahme der BQL zielt darauf ab, für die Arbeit im Schulkindbereich zu qualifizieren. Wie bereits in Punkt 2. erläutert eignet sich die Maßnahme als qualifizierende Grundlage, um als ergänzende Fachkraft in der Ganztagsschule tätig zu sein.

 

 


Anlagen