Vorlage - VO/2017/05088  

Betreff: Austauschvorlage zur Vorlage 04941
zur Über- und außerplanmäßige Bewilligungen von Haushaltsmitteln im Bereich Schule und Sport
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin WeiherAktenzeichen:401.05.10/2017
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Geller, Jörg
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.06.2017 
64. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.06.2017 
31. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

  1. Die Bürgerschaft stellt für die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten 2018 über- bzw. außerplanmäßig im Haushaltsplan 2017 bereit:
  2. Im PSK 421001.999.7818000 Sportförderung/Investitionszuw. übrige Bereiche werden 254.402 € überplanmäßig bewilligt.
    Deckung:
    217001.114.7831000 Gymnasien/Erneuerung NaWi-Raum Johanneum/ Erwerb bewegl. AV ü. 1000 Eur  50.000 €
    217001.114.7832000 Gymnasien/Erneuerung NaWi-Raum Johanneum/ Erwerb bewegl. AV ü.150-1000 Eur 50.000 €
    217001.999.7851000R Gymnasien/Hochbaumaßnahmen 30.000 €
    218201.999/7851000R Gemeinschaftsschulen/Hochbaumaßnahmen 120.000 €
    211001.999.7851000R Grundschulen/Hochbaumaßnahmen 4.402 €
     
  3. Für die PSK 217001.114.7831000 Gymnasien/Erneuerung NaWi-Raum Johanneum/ Erwerb bewegl. AV ü. 1000 Eur  und 217001.114.7832000 Gymnasien/Erneuerung NaWi-Raum Johanneum/ Erwerb bewegl. AV ü.150-1000 Eur wird eine Verpflichtungsermächtigung von je 50.000 € zu Lasten 2018 überplanmäßig bewilligt
    Deckung für die Verpflichtungsermächtigung:
    211001.212.7851000 Grundschulen/Kaland-Schule Erweiterung Ganztag/Hochbaumaßnahmen 100.000 €
     
  4. Im PSK 217001.115.7851000 Gymnasien/ NaWi-Raum Ernestinenschule/ Hochbaumaßnahmen werden 100.000 € ,
    im PSK 217001.115.7831000 Gymnasien/ NAWi-Raum Ernestinenschule/ Erwerb bewegl. AV ü. 1000 Eur eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2018 in Höhe von 102.000 €,
    und im PSK 217001.115.7832000 Gymnasien/ NaWi-Raum Ernestinenschule/ Erwerb bewegl. AV ü.150-1000 Eur eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2018 in Höhe von 100.000 € außerplanmäßig bewilligt.
    Deckung:
    217001.103.7831000 Gymnasien/Erneuerung NaWi-Raum Ernestinenschule/ Erwerb bewegl. AV ü. 1000 Eur  50.000 €
    217001.103.7832000 Gymnasien/Erneuerung NaWi-Raum Ernestinenschule/ Erwerb bewegl. AV ü.150-1000 Eur 50.000 €
    Deckung für die Verpflichtungsermächtigung:
    211001.212.7851000 Grundschulen/Kaland-Schule Erweiterung Ganztag/Hochbaumaßnahmen 202.000 €
     
  5. Im PSK 218201.218.7851000 Gemeinschaftsschulen/ NaWi-Raum Julius-Leber-Schule/ Hochbaumaßnahmen werden 100.000 € ,
    im PSK 218201.218.7831000 Gemeinschaftsschulen/ NaWi-Raum Julius-Leber-Schule/ Erwerb bewegl. AV ü. 1000 Eur 153.800 € als Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2018
    und im PSK 218201.218.7832000 Gemeinschaftsschulen/ NaWi-Raum Julius-Leber-Schule/ Erwerb bewegl. AV ü.150-1000 Eur 100.000 € als Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2018 außerplanmäßig bewilligt.
    Deckung:
    217001.118.7831000 Gymnasien/Erneuerung NaWi-Raum Johanneum/ Erwerb bewegl. AV ü. 1000 Eur  50.000 €
    217001.118.7832000 Gymnasien/Erneuerung NaWi-Raum Johanneum/ Erwerb bewegl. AV ü.150-1000 Eur 50.000 €
    Deckung für die Verpflichtungsermächtigung:
    211001.212.7851000 Grundschulen/Kaland-Schule Erweiterung Ganztag/Hochbaumaßnahmen 253.800 €
     
  6. Für die PSK 217001.118.7831000 Gymnasien/Erneuerung NaWi-Raum Johanneum/ Erwerb bewegl. AV ü. 1000 Eur  und 217001.118.7832000 Gymnasien/Erneuerung NaWi-Raum Johanneum/ Erwerb bewegl. AV ü.150-1000 Eur wird eine Verpflichtungsermächtigung von je 50.000 € zu Lasten 2018 überplanmäßig bewilligt
    Deckung für die Verpflichtungsermächtigung:
    211001.212.7851000 Grundschulen/Kaland-Schule Erweiterung Ganztag/Hochbaumaßnahmen 100.000 €

7. Für das PSK 424001.077.7851000 Sportstätten/Erneuerung Rundlaufbahn/Hochbaumaßnahmen werden 300.000 € überplanmäßig bereitgestellt.

Deckung:
PSK 216101.199.7851000 Regionalschulen/Schule an der Wakenitz/ Hochbaumaßnahmen 200.000 €

PSK 218201.017.7851000 Gemeinschaftsschulen/Akustikdecken/ Hochbaumaßnahmen 50.000 €

PSK 211001.141.7851000 Grundschulen/Akustikdecken/Hochbaumaßnahmen 25.000 €

PSK 221001.053.7851000 Förderzentren/Akustikdecken/Hochbaumaßnahmen 25.000 €

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:


Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung
5.651 GMHL
201: zustimmend
651: zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Vorlage berührt die Interessen von Kindern und Jugendlichen lediglich mittelbar

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  Gemeindeordnung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Einleitung

Im Bereich Schule und Sport haben sich nach Beschlussfassung über den Haushalt 2017 3 Maßnahmen herauskristallisiert, deren zusätzliche Durchführung im laufenden Kalenderjahr sinnvoll ist. Dabei hat der Bereich die seit diesem Jahr grundsätzlich veränderten Rahmenbedingungen des Bereichs Haushalt und Steuerung zum Kassenwirksamkeitsprinzip zur Kenntnis genommen. Dies bedeutet, dass nur noch solche Beträge in den Investitionsplan eines Jahres eingestellt werden sollen, die auch in dem jeweiligen Planjahr umgesetzt werden können. Zur Sicherung der Maßnahmendurchführung bei mehrjährigen Maßnahmen sollen dann entsprechende Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt werden.

 

Sportförderung
In den Haushaltsberatungen aber auch immer wieder im Ausschuss für Schule und Sport hat der Bereich Schule und Sport dargestellt, dass die bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um den Förderbedarf der Vereine im investiven Bereich abzudecken. Mit der Bereitstellung des Betrages gelingt es, den bestehenden Rückstau aus Vorjahren aufzulösen. Gleichwohl strebt der Bereich Schule und Sport eine dauerhafte Mittelaufstockung auf 200.000 € je Jahr an und wird dies auch entsprechend zum Haushalt 2018ff anmelden.
Die zur Deckung angebotenen Mittel aus der Fachraumsanierung am Johanneum gefährden die Realisierung dieser Maßnahme nicht. Kassenwirksam sollen und können die hochbaulichen Maßnahmen in 2017 umgesetzt werden. Zur Sicherstellung der Ausstattung in 2018 ist die Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung für die Fachraumsanierung erforderlich.

 

Naturwissenschaftlicher Fachraum Ernestinenschule
Im Haushaltsplan 2017 ist ein Fachraum an der Ernestinenschule enthalten. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass Synergien erreichbar sind, wenn 2 Fachräume gleichzeitig saniert werden. Der Bereich Schule und Sport hat immer wieder in seinen Haushaltsanmeldungen dargelegt, dass ein erheblicher Sanierungsbedarf besteht.
Um dieses Ziel zu realisieren ist beabsichtigt, die Sanierung der Fachräume so zu planen, dass kassenwirksam die hochbaulich erforderlichen Maßnahmen in 2017 größtenteils umgesetzt werden und die Ausstattung sich im Jahr 2018 anschließt.
Zur Sicherstellung der Ausstattung in 2018 ist die Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung für beide naturwissenschaftlichen Fachräume an der Ernestinenschule erforderlich.
Ein attraktives Angebot vorhalten bedeutet auch, Lübecker Eltern davon abzuhalten, ihr Kind außerhalb Lübecks einzuschulen. Dies wiederum erspart Haushaltsmittel für die ansonsten zu zahlenden Schulkostenbeiträge. Darüber hinaus werden die Beeinträchtigungen des schulischen Alltags durch die gleichzeitige Ausführung der Arbeiten minimiert.

 

Naturwissenschaftlicher Fachraum Julius-Leber-Schule
An der Julius-Leber-Schule ist noch ein Fachraum zu sanieren. Der Bereich Schule und Sport hat immer wieder in seinen Haushaltsanmeldungen dargelegt, dass ein erheblicher Sanierungsbedarf besteht. Mit dieser Maßnahme wird der Fachraumsanierungsbedarf an dieser Schule abgeschlossen.
Die zur Deckung angebotenen Mittel aus der Fachraumsanierung am Johanneum gefährden die Realisierung dieser Maßnahme nicht. Kassenwirksam sollen und können die hochbaulichen Maßnahmen in 2017 umgesetzt werden. Zur Sicherstellung der Ausstattung beider Fachräume in 2018 ist die Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung erforderlich.

Mit der Bereitstellung der Haushaltsmittel für diese Maßnahme und deren Umsetzung steht an dieser Schule ein attraktives Angebot zur Verfügung.
Ein attraktives Angebot vorhalten bedeutet auch, Lübecker Eltern davon abzuhalten, ihr Kind außerhalb Lübecks einzuschulen. Dies wiederum erspart Haushaltsmittel für die ansonsten zu zahlenden Schulkostenbeiträge.

 

Laufbahnsanierung Buniamshof

Im Stadion Buniamshof  wird derzeit die vorhandene Rundlaufbahn saniert. In dem Sanierungskonzept war vorgesehen die Laufbahn in Teilabschnitten zu erneuern, um die unzulässigen Höhendifferenzen in der Wettkampfbahn zu beseitigen.

 

Bei den Bodenuntersuchungen, die im Vorwege durchgeführt wurden, war der Asphalt an den untersuchten Stellen noch tragfähig, so dass von einer Reparatur der Laufbahn ausgegangen werden konnte, um die finanziellen Aufwendungen so gering wie möglich zu halten. Für eine Reparatur wurden durch das Ingenieurbüro Pätzold und Snowadsky die Kosten ermittelt. Die hierfür notwendigen Mittel sind im Haushalt im PSK 424001 074.7852000R geordnet. Die Planung und Durchführung der Maßnahme wird fachlich vollinhaltlich durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr begleitet.

 

Nach dem Baubeginn der Maßnahme wurde durch die ausführende Firma festgestellt, dass nach Entfernung der Kunststoff-Laufflächen der Asphaltuntergrund in vielen Bereichen keine ausreichende Haftung mehr hat und damit die Tragfähigkeit für eine neue Kunststofflaufbahn nicht mehr gegeben ist. Dies betrifft auch die Laufbahnbereiche, die eigentlich erhalten werden sollten.

 

Gegenüber der Ursprungsplanung muss deshalb nun die Tragschicht der gesamten Rundlaufbahn erneuert werden. Die vorhandene Asphalttragschicht soll bei diesem Verfahren recycelt und für den Unterbau  weiter verwendet werden. Hierauf muss eine neue Asphaltschicht aufgebaut werden, um als Abschluss den Kunststoff-Oberbau aufbringen zu können. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten belaufen sich unter Berücksichtigung der Planungskosten auf 300.000 €.

 

Die Maßnahme kann witterungsbedingt nur in den Sommermonaten durchgeführt werden. Mit der ausführenden Firma wurde für die Umsetzung der Zeitraum von Anfang Mai bis Mitte September 2017 vereinbart. Wenn es zu einer zeitlichen Unterbrechung der Baumaßnahmen kommt, verschieben sich die Arbeiten bis in den Oktober. Bei den Abschlussarbeiten handelt es sich um das Aufspritzen des Kunststoffbelages, der nur bei entsprechenden Temperaturen und Trockenheit durchgeführt werden kann. Für eine Umsetzung dieser Arbeiten ist der Oktober von der Jahreszeit aufgrund der feuchten Nächte (Raureif, der häufig erst am späten Vormittag abgetrocknet ist) oder Regenfälle schon zu spät.

 

Mit der Firma wurde ein Fertigstellungstermin bis Anfang September 2017 vereinbart, damit die Traditionsveranstaltung „Lübecker Senatsstaffel“ der Lübecker Schulen am 15.09.2017 im Stadion Buniamshof durchgeführt werden kann..


Anlagen

keine