Vorlage - VO/2017/05044  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des BM Andreas Zander betr. VO Nr. 4963 der BÜ-Sitzung vom 18.05.2017 "Städtebaulicher Wettbewerb für das Schlachthofgelände" (5.610)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna GlogauBezüglich:
VO/2017/04963
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Zamory, Rasmus
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
27.06.2017 
64. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des BM Andreas Zander betr. VO Nr. 4963 der BÜ-Sitzung vom 18.05.2017 "Städtebaulicher Wettbewerb für das Schlachthofgelände"

 

 


Begründung

 

1. Wann kann der Wettbewerb durchgeführt werden? Wie lange dauert dieser Prozess?

Zur Durchführung des Wettbewerbs muss vorab eine Auslobung erarbeitet werden mit Aussagen zum Verfahren, zu den inhaltlichen Eckpunkten und Zielsetzungen der Aufgabenstellung. Der Entwurf dieser Auslobung sollte den politischen Gremien und der Öffentlichkeit zur Erörterung und Abstimmung vorgelegt werden (2. Hälfte 2017).

Die Durchführung des Wettbewerbs kann in der 1. Jahreshälfte 2018 erfolgen, d. h. Ergebnisse Mitte 2018. Im Haushalt 2018 müssen entsprechende Haushaltsmittel vorgesehen werden (ca. 120.000 - 150.000 € brutto für Preisgelder, Honorare und sonstige Durchführungskosten).

Auf Basis der Wettbewerbsergebnisse kann das B-Planverfahren für das ehem. Schlachthofgelände durchgeführt werden (Mitte 2018 – voraussichtlich Ende 2019).

 

2. Welche Projekte der Stadtplanung müssen wegen des o. g. Beschlusses der BÜ zurückgestellt werden?

Direkt zurückgestellt müssen keine der aktuell im Verfahren befindlichen bzw. kurzfristig anstehenden Projekte, da vorgesehene Kapazitäten für das geplante B-Planverfahren ehem. Schlachthof jetzt zunächst in das Wettbewerbsverfahren eingesetzt werden können. Zudem steht die beschlossene Aufgabenstellung für den Wettbewerb in Übereinstimmung mit der notwendigen Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) und der Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP), die von der Verwaltung unabhängig von diesem Beschluss bearbeitet werden müssen und derzeit vorbereitet werden.

 

3. Welche Konsequenzen hat dies für den Personaleinsatz in der Stadtplanung?

Es wird im Arbeitsfeld der Stadtteilplanung in Abgleich mit den laufenden Projekten eine gewisse neue Schwerpunktsetzung für den Bereich zwischen Altstadtrand und Schwartauer Allee erfolgen. Dies ist unbenommen von der aktuellen Beschlusslage wegen der anstehenden Bearbeitung von ISEK und FNP (s.o.) vorgesehen. Ansonsten kann von Mitte 2017 bis Mitte 2018 auf Personalressourcen zurückgegriffen werden, die bislang für das B-Planverfahren ehem. Schlachthof vorgesehen waren (s. o.).

 

Zur Klarstellung bzgl. Nördliche Wallhalbinsel (NWHI):

Die Verwaltung versteht den BÜ-Auftrag nicht als Auftrag einer erneuten, grundlegenden Überplanung der Nördlichen Wallhalbinsel. Hier gelten auch weiterhin die inhaltlichen Eckpunkte der kürzlich von der HL an die PIH erfolgten Anhandgabe. Dieser Bereich soll im Sinne einer übergreifenden Planungsstrategie für den nordwestlich an die Altstadt angrenzenden Stadtraum (bis zur Schwartauer Allee) aber in die Gesamtbetrachtung des Wettbewerbs einbezogen werden.

 


Anlagen

keine

 

Stammbaum:
VO/2017/04963   SPD, GAL & Grüne: AT zu VO/2017/04917 TOP 5.14 Städtebaulicher Wettbewerb für das Schlachthofgelände   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2017/05044   Antwort auf die Anfrage des BM Andreas Zander betr. VO Nr. 4963 der BÜ-Sitzung vom 18.05.2017 "Städtebaulicher Wettbewerb für das Schlachthofgelände" (5.610)   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Antwort auf Anfrage öffentlich