Vorlage - VO/2017/05023  

Betreff: Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) fair gestalten
Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 18.05.2017
Status:öffentlich  
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Bormann, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales zur Entscheidung
05.09.2017 
33. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018 zurückgestellt   
10.10.2017 
34. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018 abgelehnt   

Sachverhalt

Begründung

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.21 mit VO Nr. 4908 den nachstehend  aufgeführten Antrag der GAL-Fraktion mit Mehrheit abschließend an den Ausschuss für Soziales überwiesen:

 

Geflüchtete, die an einer Flüchtlingsintegrationsmaßnahme (FIM) teilnehmen, erhalten anstelle von 80 Cent die volle Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro/Stunde.

 

Zuzüglich soll durch die Arbeitsmaßnahme entstehender Mehraufwand erstattet werden (Busfahrkosten).

 

Begründung:

Im Juli 2016 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Arbeitsmarktprogramm

für Asylberwerber*innen auf den Weg gebracht, das bundeweit 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Menschen im Asylverfahren schaffen sollte. Auch in Lübeck gibt es solche Angebote,

wie im Sozialausschuss am 2. Mai 2017 berichtet wurde. Es ist eine Aufwandsentschädigung

von 80 Cent pro Stunde vorgesehen und keine Fahrtkostenerstattung. Bisher gibt es in Lübeck keine Geflüchteten, die in diese Arbeitsangebote vermittelt werden konnten. Ein Grund dafür sind die hohen Fahrtkosten, die entstehen, um zum Beispiel einer Arbeitsmaßnahme in Roggenhorst nachzugehen. Wer für sechs Stunden Arbeit 4,80 Euro Aufwandsentschädigung erhält, kann davon nicht die Fahrtkosten in Höhe von 6,40 Euro zahlen, die im Zonenbereich 3 anfallen. Eine Monatskarte kostet entsprechend 75,50 Euro. Das können sich Empfänger*innen von Asylbewerberleistung nicht leisten. Tritt nach Kauf einer Monatskarte der Krankheitsfall ein, fällt die betroffene Person sogar weit unterhalb der Asylbewerberleistungsgrenze, denn die Aufwandsentschädigung wird nur bei tatsächlich geleisteter Arbeit gezahlt.

Für Personen im SGB II Bezug wird eine höhere Aufwandsentschädigung und Mehraufwand

gezahlt. Wir wollen, dass Menschen, die an einer Flüchtlingsintegrationsmaßnahme teilnehmen möchten, auch finanziell dazu in die Lage versetzt werden.