Vorlage - VO/2017/04589  

Betreff: Verbot von Streusalz
Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der GAL-Fraktion - Sitzung der Bürgerschaft vom 26. Januar 2017 (VO/2017/4502)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Schneider-Wendt, Maik
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
21.02.2017 
33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013-2018) abgelehnt   

Sachverhalt

Begründung

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.10 mit VO Nr. 4502 den nachstehend  aufgeführten Antrag der GAL-Fraktion einstimmig abschließend an den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Bauausschuss (federführend) überwiesen:

 

Verbot von Streusalz

 

Die Stadt Lübeck weist alle Einzelhändler und Tankstellen darauf hin, dass der Einsatz von Streusalz nicht erlaubt ist. Sie werden von der Stadt Lübeck aufgefordert, den Verkauf von Streusalz einzustellen. Parallel soll die Bevölkerung aufgeklärt werden, warum der Einsatz von Streusalz schädlich und deshalb für private Haushalte verboten ist.