Vorlage - VO/2017/04544
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Beschlussvorschlag
Welche Teile in der näheren Umgebung der Drehbrücke – außer der Brücke selbst –
z.B. die Uferbefestigungen, Kaimauern usw. sind im Sinn der Sachgesamtheit an dem Platz rund um die Drehbrücke / Untertrave denkmalgeschützt?
Schriftliche Antwort erbeten
Begründung
Anlagen
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