Vorlage - VO/2016/04469  

Betreff: Annahme einer Spende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck für finanzielle Unterstützung des Projekts "Themenweg Rittbrockpfad" in Höhe von 25.000 EUR
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.820 - Stadtwald Bearbeiter/-in: Sturm, Knut
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
21.02.2017 
33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013-2018) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
28.03.2017 
60. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck für finanzielle Unterstützung des Projekts „Themenweg Rittbrockpfad“ in Höhe von 25.000 EUR wird angenommen. 

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Es handelt sich lediglich um eine Spendenannahme.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e Geber/in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende in Höhe von 25.000 Euro erreicht die Spendensumme der Gemeinnützigen Sparkassen-Stiftung im Jahr 2016 einen Gesamtwert von 339.000,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von der Bürgerschaft beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende in Höhe von 25.000 Euro zuständig.

Es bestehen keinerlei geschäftlich Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck, die einer Spendenannahme entgegen stehen.

 

 


Anlagen