Vorlage - VO/2016/04468
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck für finanzielle Unterstützung des Walderlebnistags 2016 in Höhe von 3.000 EUR wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein Es handelt sich lediglich um eine Spendenannahme |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 der GO |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e Geber/in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende in Höhe von 3.000 Euro erreicht die Spendensumme der Gemeinnützigen Sparkassen-Stiftung im Jahr 2016 einen Gesamtwert von 339.000,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von der Bürgerschaft beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende in Höhe von 3.000 Euro zuständig.
Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck, die einer Spendenannahme entgegen stehen.
Anlagen