Vorlage - VO/2016/04425  

Betreff: Bebauungsplan 05.42.00
- Triftstraße / Georg-Kerschensteiner-Straße -

Aufstellungsbeschluss (5.610)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schröder, Ulrike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
19.12.2016 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_BP 05.42.00_Triftstraße_Aufstellgbeschl_2500
Anlage 2_05.42.00-Begr-Aufst-final_2016-11-18
Anlage 3_Städtbauliches Konzept Triftstraße

Beschlussvorschlag

1.Für die an der Triftstraße gelegene Fläche der ehemaligen Gärtnerei sowie angren­zender Grundstücksteile im Stadtteil Vorwerk gemäß Darstellung im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) wird der Bebauungsplan 05.42.00 – Triftstraße / Georg-Kerschensteiner-Straße - aufgestellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes und die fußläufige Anbindung an den westlich anschließenden Grünzug geschaffen werden.              

2.Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchi-gen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.

4.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist ein ex-ternes Planungsbüro beauftragt.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

 

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.660 Stadtgrün und Verkehr

 

Überwiegend zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken bzgl. der Aufstel-lung des Bebauungsplanes vorgebracht.

Anregung der UNV: Den nördlich an die ehemaligen Gärtnereiflächen angrenzenden Garten als Freifläche zu erhalten.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

siehe Anlage 2

 

 


Anlagen

1Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss

2Begründung zum Aufstellungsbeschluss

3Städtebauliches Konzept „Triftstraße“ o.M.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_BP 05.42.00_Triftstraße_Aufstellgbeschl_2500 (8885 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_05.42.00-Begr-Aufst-final_2016-11-18 (32 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Städtbauliches Konzept Triftstraße (772 KB)