Vorlage - VO/2016/04425
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Beschlussvorschlag
1.Für die an der Triftstraße gelegene Fläche der ehemaligen Gärtnerei sowie angrenzender Grundstücksteile im Stadtteil Vorwerk gemäß Darstellung im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) wird der Bebauungsplan 05.42.00 – Triftstraße / Georg-Kerschensteiner-Straße - aufgestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes und die fußläufige Anbindung an den westlich anschließenden Grünzug geschaffen werden.
2.Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchi-gen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.
4.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist ein ex-ternes Planungsbüro beauftragt.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis:
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| 1.201 Haushalt und Steuerung 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 3.700 Entsorgungsbetriebe 4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4 4.401 Schule und Sport 4.491 Archäologie und Denkmalpflege 5.660 Stadtgrün und Verkehr
Überwiegend zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken bzgl. der Aufstel-lung des Bebauungsplanes vorgebracht. Anregung der UNV: Den nördlich an die ehemaligen Gärtnereiflächen angrenzenden Garten als Freifläche zu erhalten. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: BauGB |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
siehe Anlage 2
Anlagen
1Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss
2Begründung zum Aufstellungsbeschluss
3Städtebauliches Konzept „Triftstraße“ o.M.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1_BP 05.42.00_Triftstraße_Aufstellgbeschl_2500 (8885 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2_05.42.00-Begr-Aufst-final_2016-11-18 (32 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 3_Städtbauliches Konzept Triftstraße (772 KB) |