Vorlage - VO/2016/04305  

Betreff: Antwort auf die Anfrage gem. § 16 GO des BM Katja Mentz zu Baumgutachten (VO/2016/04185) (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Maurer, Michaela
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
02.11.2016 
Sondersitzung Bürgerschaft - Nr. 25 2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des BM Katja Mentz zu Baumgutachten (VO/2016/04185)

 

 


Begründung

Die Beantwortung aller Fragen ist aufgrund des Datenschutzes, der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und des Vergaberechtes im öffentlichen Teil nicht vollständig möglich. Die Fragen 1, 2a, 3a, 4, 5b, 5c, 5e, 6 und 7 werden im öffentlichen Teil, die Fragen 2b, 3b, 5a und 5d im nicht öffentlichen Teil beantwortet.

 

 

Frage 1: Die derzeitige Planung und Antragstellung auf Fördergelder für das Projekt „Umgestaltung westlicher Altstadtrand /An der Untertrave“ sieht die Rodung der vorhandenen 48 Winterlinden vor und, nach Aufgabe der dort geplanten Baustraße, die Neupflanzung von 60 Eschen, danach Japanischen Schnurbäumen und derzeit Schwedischen Mehlbeeren vor. Begründet werden diese Rodung und Neupflanzung damit, dass die Linden abgängig seien, eine Verkehrsgefährdung darstellen und nur durch Neupflanzung von 60 anderen jungen Bäumen eine nachhaltige Sicherung des städtischen Großgrün zu erreichen sei.

Welche Institution oder Person hat diesen biologischen Tatbestand zu welchem Zeitpunkt ermittelt?

Seit Mitte der 1970er Jahre erfolgt eine regelmäßige Kontrolle der Straßenbäume in der Hansestadt Lübeck mit dem Ziel, Gefährdungen der Verkehrssicherheit, die von Straßenbäumen ausgehen können, zu erkennen und durch baumpflegerische Maßnahmen frühzeitig zu beseitigen. Entgegen der o.g. Aussage stellen die Linden keine Verkehrsgefährdung dar. Wenn im Rahmen der Baumkontrolle eine Verkehrsgefährdung festgestellt wird, wird diese innerhalb der vorgegeben Fristen beseitigt. Diese regelmäßigen Kontrollen dienen neben der Gewährleistung der Verkehrssicherung auch dazu, Fehlentwicklungen des Baumes zu erkennen und rechtzeitig Pflegemaßnahmen zu ergreifen, die der Baumgesundheit dienen.

Seit 2001 wird beim Bereich Stadtgrün und Verkehr ein digitales Baumkataster geführt, in dem die Bäume „An der Untertrave“ enthalten sind. Die Baumkontrolle wird in einem Rhythmus von ca. neun Monaten von derzeit acht zertifizierten Baumkontrolleuren durchgeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Durchführung der Regelkontrollen und die daraus resultierenden baumpflegerischen Maßnahmen zurückverfolgt werden. Durch diese regelmäßigen Kontrollen und deren Dokumentation hat der Bereich Stadtgrün und Verkehr jederzeit aktuelle Informationen über den Zustand der Bäume.

Auf Grundlage der Daten aus dem Baumkataster und nach Einschätzung des Gesamtzustandes der Bäume vor Ort, erfolgte 2012 durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr die Aussage zum Zustand der Bäume. Als Folge des sehr kleinen und stark verdichteten Wurzelraums haben die Bäume leider einen schlechten Erhaltungszustand, die Entwicklung ist z.T. bereits rückgängig. Der Erhalt der Bäume, auch bei einer wurzelschonenden Umgestaltung der Fläche, wurde als unwahrscheinlich eingeschätzt. Diese Aussage wurde durch das Ergebnis des Baumgutachtens (2016) von Herrn Andreas Scheel (von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein öffentlich bestellter und vereidigter Baumsachverständiger) bestätigt.

 

 

Frage 2: Das Baumgutachten des Sachverständigen Andreas Scheel, Schüsselbuden 22-28, 23552 Lübeck, zum „Zustand von 48 Winterlinden…“ wurde am 23.05.2016 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Projektplanungen längst abgeschlossen und die Förderanträge gestellt.

2a) Zu welchem Zweck wurde das Gutachten nachträglich zur Planung und Förderantrag gestellt?

Zur Vorbereitung der Baumaßnahme wurde ein Antrag auf Fällung der Bäume bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) gestellt. Auf Anraten der UNB wurde ein Gutachten als Prüfungsgrundlage erstellt.

 

 

 

Frage 3: Der Baumgutachter Andreas Scheel betreibt seit mehreren Jahren ein Sachverständigenbüro für Baumgutachten und Baumbewertung. Außerdem ist er Gesellschafter der Norddeutschen Baumpflege GmbH in Lübeck. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck hat Herrn Scheel mehrfach im Zusammenhang mit dessen Gutachten öffentlich als „unabhängigen“ Gutachter bezeichnet.

Herr Andreas Scheel arbeitet seit vielen Jahren als zuverlässiger und anerkannter Baumgutachter für die Hansestadt Lübeck. In Lübeck ist er der einzige öffentlich bestellte Baumgutachter. Dem Bereich Stadtgrün und Verkehr war bisher nicht bekannt, in welchen Firmen, neben dem Sachverständigenbüro für Baumbegutachtung und Baumbewertung, Herr Scheel Gesellschafter ist. Dem Hinweis in der Anfrage auf eine Beteiligung an der Norddeutschen Baumpflege GmbH ist der Bereich Stadtgrün und Verkehr nachgegangen. Ein aktueller Auszug der Firma Norddeutsche Baumpflege GmbH aus dem Handelsregister bestätigt, dass Herr Scheel dort Gesellschafter ist.

3a) In welcher Weise haben Herr Scheel, bzw. seine Firmen in den vergangenen 10 Jahren und in 2016 regelmäßige Beschäftigung und/oder Aufträge von der Hansestadt Lübeck erhalten?

Die Vergabe der Aufträge wird je nach Auftragsvolumen und Dringlichkeit entsprechend dem Vergaberecht unterschiedlich gehandhabt. Große Maßnahmenpakete werden im Rahmen einer öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung nach VOB/ VOL vergeben. Bei kleineren Auftragssummen unterhalb des Schwellenwerts oder bei hoher Dringlichkeit, z.B. nach Stürmen, wird freihändig vergeben. I.d.R. werden hier jeweils mehrere Angebote eingeholt.

 

 

Frage 4: Beschäftigte der Hansestadt Lübeck, z. B. aus dem Bereich Stadtgrün und Verkehr, haben genehmigte Nebentätigkeitsverträge.

4a) Wie viele der MitarbeiterInnen im Geschäftsbereich für das Stadtgrün haben solche Verträge nach Anzahl und Prozentsatz?

Mit Inkrafttreten des TVöD seit dem 1. Oktober 2005 sind nach § 3 TVöD Nebentätigkeiten von Arbeitnehmern nicht mehr genehmigungspflichtig, sondern müssen nur noch angezeigt werden. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit nur untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn durch die Nebentätigkeit seine berechtigten Interessen oder die arbeitsvertraglichen Pflichten des Beschäftigten beeinträchtigt werden. Gemeinsam mit dem Bereich Recht wurden Versagungsgründe und mögliche Auflagen erarbeitet.

Im Bereich Stadtgrün und Verkehr üben von den 359 Beschäftigten 61 Beschäftigte eine Nebentätigkeit aus. Dies entspricht 17 Prozent.

4b) Wie viele davon arbeiten davon für Herrn Scheel bzw. für eine Firma, an der er beteiligt ist?

 

Andreas Scheel, Öffentlich bestellter Sachverständiger

Sachverständigenbüro für Baumbegutachtung und Baumbewertung

Norddeutsche Baumpflege

Bereich Stadtgrün und Verkehr

0 Beschäftigte

6 Beschäftigte

0 Beschäftigte

 

Auch hier wurden Auflagen zur Nebentätigkeit mit dem Rechtsamt abgestimmt.

 

 

Frage 5: Die Hansestadt Lübeck benötigt regelmäßig sachverständige Baumgutachter

5b) In welchem Umfang wurden in dem genannten Zeitraum Haushaltsmittel der Hansestadt Lübeck auf der Grundlage von Gutachterverträgen verausgabt?

Insgesamt wurden in den letzten 10 Jahren Aufträge mit einem Gesamtvolumen von ca. 240.200 € inkl. MwSt. vergeben.

5c) In welcher Weise werden die Baumgutachter ausgewählt, über direkte Freihand-Aufträge oder nach Ausschreibung?

Die Vergabe der Aufträge wird je nach Auftragsvolumen und Dringlichkeit entsprechend dem Vergaberecht unterschiedlich gehandhabt. Große Maßnahmenpakete werden im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/ VOL vergeben. Bei kleineren Auftragssummen unterhalb des Schwellenwerts oder bei hoher Dringlichkeit, z.B. nach Stürmen, wird freihändig vergeben. I.d.R. werden hier jeweils mehrere Angebote eingeholt.

5e) Wie werden Gutachter in anderen Bereichen ausgewählt und beauftragt, z.B. im Bereich Naturschutz?

Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz:

Der Baumbestand in der Hansestadt Lübeck wird unter anderem durch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Hansestadt Lübeck vom 18.12.2006 (Baumschutzsatzung) geschützt. Fällungen oder erhebliche Rückschnitte an geschützten Bäumen bedürfen daher einer Ausnahme oder Befreiung nach der Baumschutzsatzung und den ergänzenden gesetzlichen Regelungen.

Eine fachliche Begutachtung auf Grundlage vorliegender Anzeigen oder Fällanträge erfolgt gegenwärtig durch einen externen Gutachter. Es gelten bei der Auswahl die Bestimmungen des Vergaberechts nach VOL.

Vor 2011 verfügte der Bereich Naturschutz, zeitweise auch in Kooperation mit den Bereichen Stadtgrün und Stadtwald, über eigenes fachlich qualifiziertes Personal für die Baumbegutachtung.

Daneben erfolgten fachliche Begutachtungen in wenigen Einzelfällen, beispielsweise bei der Einschätzung fachlich gebotener Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Naturdenkmalen oder wertvollen Einzelschöpfungen der Natur, auch durch andere qualifizierte Firmen, wie Niedenhoff Baumpflege oder Hagen Baumpflege, unterhalb des Schwellenwertes im Rahmen beschränkter Ausschreibungen und einzelner freihändiger Vergaben.

 

Frage 6: Gärtnermeister sind Führungskräfte im Bereich Stadtgrün und Verkehr. Sie planen und entscheiden wesentlich über operative Maßnahmen und bereiten Aufträge für Dritte vor.

Die Führungsverantwortung der GärtnermeisterInnen liegt im Wesentlichen in der Personalführung, Arbeits- und Ablauforganisation und Qualitätssicherung der Arbeiten des eigenen Personals und der beauftragten Fremdfirmen. Aufträge von Unterhaltungsmaßnahmen werden i.d.R. im Rahmen von Jahresverträgen vergeben. Die Zeichnungsbefugnis liegt seit 2014 bei 5.000,- €; vorher lag die Summe bei 2.500,- €. Eine Beauftragung von Gutachten und Ausschreibungen werden ausschließlich durch Ingenieure oder sonstige technische Angestellte erbracht.

 

 

6a) Wie viele und welche Gärtnermeister haben in den letzten 10 Jahren und 2016 Nebentätigkeiten bei Herrn Scheel oder einen seiner Firmen bzw. in denjenigen, an denen er beteiligt ist, wahrgenommen?

Namensnennungen im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten während des aktiven Dienstes oder zeitlich nachlaufend unterliegen dem engen Personalaktendatenschutz und sind somit nicht zulässig. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Beschäftigten nicht identifizierbar sind.

6b) Wie viele und welche Gärtnermeister haben nach dem vorzeitigen oder nach dem regulären Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis bei der Hansestadt Lübeck eine Tätigkeit oder Funktion als Gesellschafter bei Firmen eingenommen, die Herr Scheel besitzt oder an denen er beteiligt ist?

s. Antwort 6a

 

Frage 7: Welche Kriterien muss für den Bürgermeister der Hansestadt Lübeck ein Gutachter erfüllen, damit er ihn als „unabhängig“ in Bezug auf die Verwaltung der Hansestadt Lübeck bezeichnen kann?

Ein Gutachter muss u.a. eine besondere Fachkunde aufweisen und hinsichtlich der Prüftätigkeit unabhängig sein, indem er keiner Weisungsgebundenheit des Auftragsgebers unterliegt.

Die Bedeutung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung wird vom Verband der zuständigen Landwirtschaftskammern wie folgt definiert:

„Die begutachtende Tätigkeit ist an keine Genehmigung oder Zulassung gebunden und steht jedermann ebenso frei wie die Führung der Bezeichnung „Gutachter“ oder „Sachverständiger“. Jeder, der sich am Gutachtenmarkt betätigen möchte, darf sich diesen Titel selbst verleihen und unterliegt keiner gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolle einer Behörde. Die Bedeutung der Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen besteht darin, der Öffentlichkeit Sachverständige anzubieten, deren besondere Sachkunde erprobt und deren persönliche Zuverlässigkeit von einer Bestellungsbehörde überprüft und öffentlich anerkannt wurde. Die Bestellung ist somit keine Zulassung zur Tätigkeit des Sachverständigen, sie ist vielmehr eine öffentliche Eignungserklärung des Sachverständigen als qualifizierte Person, dessen gutachtliche Feststellungen auch von dem Vertragsgegner als objektiv und zuverlässig anerkannt werden können, ohne dass der Dritte sich zu Nachforschungen über Ruf und Eignung des Gutachters veranlasst sehen müsste.“ (Quelle: Sachverständige im Agrarbereich - Der Weg der öffentlichen Bestellung und Vereidigung, Verband der Landwirtschaftskammern, 2013)

Auf der Grundlage des gesetzlichen Auftrages überprüft die Landwirtschaftskammer SH in ihrer Funktion als für die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zuständige Behörde vor der Bestellung und Vereidigung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. In der Hansestadt Lübeck ist Herr Andreas Scheel der einzige von der Landwirtschaftskammer SH bestellte und vereidigte Sachverständigte für Baumpflege, -sanierung und -bewertung.

Zudem gelten bei der Beauftragung eines Gutachters die engen Vorgaben der Vergabeordnungen (VOL) sowie internen Vorgaben wie z.B. Zeichnungsbefugnis und das Vier-Augen-Prinzip.

 


Anlagen

Keine.