Vorlage - VO/2016/04215  

Betreff: Ausbau des Geh- und Radweges an der Mecklenburger Straße (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Maurer, Michaela
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
10.10.2016 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
11.10.2016 
52. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanz. Auswirkungen VO 2016 04215

Beschlussvorschlag


Mit der Ausschreibung der Baumaßnahme „Ausbau des Geh- und Radweges an der Mecklenburger Straße (B 104) darf vorbehaltlich der Zustimmung des Bereiches 3.390 begonnen werden.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

X

1.201 – Haushalt und Steuerung

3.390 – Umwelt-, Natur- und Verbraucher-

             schutz


– jeweils zustimmend –

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch die Baumaßnahme originär nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch§10 StWG (Übernahme der Straßenbaulast durch den  LBV)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

 

 

Kurzbeschreibung:

Mit der Hochstufung des Teilstücks der Mecklenburger Straße ist die Straßenbaulastträgerschaft zum Bund gewechselt. Der begleitende Geh- und Radweg wird in seiner jetzigen Ausbaubreite vom Bund nicht anerkannt, da er für einen Radweg zu schmal ist und der Bund keine Gehwege in seine Straßenbaulast (bei Bundesstraßen) übernimmt.
 

Um zu vermeiden, dass der Geh- und Radweg in der Straßenbaulast der HL verbleibt, wurde mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein vereinbart, dass die Hansestadt Lübeck den Ausbau des Geh- und Radweges im Benehmen mit dem LBV S-H durchführt. Die Stadt ist für Planung, Aus­schreibung, Vergabe, Ab­rechnung und Ver­trags-abwicklung zuständig. Die Kosten der Maßnahme trägt der LBV S-H hingegen vollständig.

 

Der Radweg befindet sich innerhalb des Lübecker Stadtgebietes zwischen dem Ortsteil Schlutup und der B 75 (Travemünder Allee / Travemünder Landstraße).

 

 

 

 

Die Baumaßnahme gliedert sich in zwei Bauabschnitte. Der erste Bauabschnitt von
km 0+000 bis km 0+076 umfasst ausschließlich eine Deckensanierung des bestehenden Radwegs. Im zweiten Abschnitt (km 0+076 bis 0+899) ist ein Ausbau, bzw. eine Verbreiterung des bestehenden Radwegs auf der nordöstlichen Seite der B 104 auf einer Länge von 900 m vorgesehen.

 

Insgesamt befinden sich entlang des Radweges auf der nordöstlichen Seite der B 104
36 Straßenbäume (Tilia spec.), wobei 19 Bäume einen Stammdurchmesser von mehr als
28 cm und 17 Bäume einen geringerem Stammdurchmesser aufweisen. Es ist vorgesehen, möglichst viele der 19 Straßenbäume mit mehr als 28 cm Stammumfang zu erhalten.

 

 

Dieses soll nach Durchführung von Wurzelschnittmaßnahmen an den Bäumen durch eine Reduzierung der Ausbaubreite des neuen Weges auf minimal 2,40 m, sowie mit überasphaltierbaren Wurzelbrücken in den Wurzelbereichen der Bäume gewährleistet werden. Sollten einzelne Bäume durch Wurzelschnittmaßnahmen zu stark geschädigt werden, würden diese gefällt. Eine bereits durchgeführte Wurzelsondierung von fünf Bäumen hat ergeben, dass zwei Bäume gefällt werden müssen und drei erhalten werden können. Die übrigen Sondierungen erfolgen während der Bauphase. Für die 17 Bäume mit einem Stammdurchmesser unter 28 cm ist im Zuge der Verbreiterung des Weges ebenfalls eine Fällung geplant.

 

Ein landschaftspflegerischer Begleitplan wurde erarbeitet und liegt dem Bereich 3.390 zur Prüfung vor. Es wurde avisiert, dass bis zur Sitzung des Bauausschusses die Zustimmung des Bereiches 3.390 vorliegen wird.

 

 

Kosten:

 

 

 

Kosten

 

 

 

Straßenbaukosten ohne Unvorhergesehenes

314.470,00 €

 

 

Unvorhergesehenes (5,00 %)

15.723,50 €

 

 

Entsorgung schadstoffhaltigen Asphaltaufbruchs (PAK)

2.887,50 €

 

 

2.497,50 €

 

 

 

Zwischensumme Baukosten

335.578,50 €

 

 

 

Planungskosten (externes Bauplanungsbüro)

21.000,00 €

 

 

 

landschaftspflegerischer Begleitplan

7.500,00 €

 

 

 

 Zwischensumme Planungskosten

28.500,00 €

 

 

 

Ausgleichszahlungen

 

für zu fällende Bäume

 

- für Stammumfang < 100 cm

5.321,00 €

- für Stammdurchmesser ~ 40 cm

2.504,00 €

für Flächenversiegelung

18.750,00 €

 

 

Zwischensumme Ausgleichszahlung

26.575,00 €

 

 

 

 

 

 

Kampfmittelräumung

 

Antrag auf Prüfung beim LKA vom 13.7.2016

1.000,00 €

 

 

 

 

Zwischensumme gesamt

391.653,50 €

 

 

 

 

Umsatzsteuer 19 %

4.660,68 €

 

 

 

 

Gesamtkosten brutto

396.314,18 €

 

 

 

Kostenaufteilung

 

 

 

LBV SH

366.435,68 €

Hansestadt Lübeck
Mehrkosten Beleuchtung

29.878,50 €

 

 

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen ca. 397.000 Euro. Darin sind enthalten Mehrkosten für die Beleuchtung in Höhe von 29.878,50 € Diese entstehen durch den Neubau anstelle von der Umsetzung der alten Masten. Diese Kosten trägt der Bereich Stadtgrün und Verkehr. Alle weiteren Kosten werden vom LBV S-H vollständig übernommen. Die Rechnungsprüfung erfolgt durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr, die Rechnungsbegleichung durch den LBV S-H.

 

Die Haushaltsmittel für die Kosten für die Beleuchtung stehen im Produktsachkonto 542001- 5221105 bereit.

 

 

Art der Ausschreibung: beschränkte Ausschreibung

 

 

Zeitplan:

Die Finanzierung des Radweges durch das Land ist nur dann möglich, wenn mit der Baumaßnahmen bis Ende 2016 begonnen wird.


Anlagen

Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich Anlage 1 - Finanz. Auswirkungen VO 2016 04215 (68 KB)