Vorlage - VO/2016/04110  

Betreff: Wahl einer/eines stellv. Vorsitzenden in den Jugendhilfeausschuss für die laufende Wahlperiode bis 31.05.2018
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
02.11.2016 
Sondersitzung Bürgerschaft - Nr. 25 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Das in der Anlage 1 genannte Ausschussmitglied wird als stellv. Vorsitzende/r des Jugendhilfeausschusses gewählt.


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft

Der Vorschlag ist eingearbeitet.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung: Nicht relevant

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch:  § 48 JuFöG SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Die Fraktion Partei Piraten hat ihre Auflösung zum 11.09.2016 bekannt gegeben. Die Fraktionen vob FDP und GAL haben das Verlangen nach Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses nach § 46 Abs. 10 GO gestellt und zugleich Verhältniswahl gemäß § 46 Abs. 1 GO i.V.m. § 40 Abs. 4 GO beantragt.

Damit verlieren die Mitglieder des Ausschusses, auch der Ausschussvorsitz und die Stellvertretung, mit Beginn der Sitzung der Lübecker Bürgerschaft am 29.09.2016, ihre Wahlstellen.

Die Wahl erfolgt anhand der von den Fraktionen eingereichten Wahlvorschläge in Form von Vorschlagslisten.


Anlagen

Wird nachgereicht