Vorlage - VO/2016/04107
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Beschlussvorschlag
1..Die in der Anlage 1 von den Fraktionen vorgeschlagenen Bürgerschaftsmitglieder (1) und zur Bürgerschaft wählbaren Bürgerinnen und Bürger (2) werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
2. Die in der Anlage 2 stimmberechtigten weiteren Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände sowie des Lübecker Jugendrings e. V. als anerkannter Jugendverband und die beratenden Mitglieder gem. § 4 Abs. 5 a)-c) der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt bzw. berufen.
3. Die beratenden Mitglieder kraft Amtes gemäß § 4 Abs. 5 d) werden zur Kenntnis
genommen.
4. Die Wahl der Mitglieder nach Ziff. 1 bis 3 erfolgt nach den Vorschriften der Satzung für das Jugendamt unter Berücksichtigung der zu beachtenden Geschlechterparität nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft Die Vorschläge sind eingearbeitet |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: Nicht relevant |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: § 48 JuFöG SH |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die Fraktion Partei Piraten hat ihre Auflösung zum 11.09.2016 bekannt gegeben. Die Fraktionen von GDP und GAL habent das Verlangen nach Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses nach § 46 Abs. 10 GO gestellt und zugleich Verhältniswahl gemäß § 46 Abs. 1 GO i.V.m. § 40 Abs. 4 GO beantragt.
Damit verlieren die Mitglieder des Ausschusses, auch der Ausschussvorsitz und die Stellvertretung, mit Beginn der Sitzung der Lübecker Bürgerschaft am 29.09.2016, ihre Wahlstellen.
Die Wahl erfolgt anhand der von den Fraktionen eingereichten Wahlvorschläge in Form von Vorschlagslisten.
Anlagen
Werden nachgereicht
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 VO_04107_Jugendhilfe_MG (12 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2 VO 04107 Jugendhilfe stimmberechtigte Mitglieder (11 KB) |