Vorlage - VO/2016/04051  

Betreff: Änderung der "Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen" (5.691)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Schumacher, Kirstin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
19.09.2016 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.09.2016 
51. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Verfahrensüberischt - Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - Entgeltordnung
Anlage 3 - Synoptische Darstellung

Beschlussvorschlag

 

Die als Anlage 2 beigefügte „Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen“ wird beschlossen.

 

 

 

 


Verfahren

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

Ergebnis:

 

1.201 - Haushalt und Steuerung

1.300 - Recht

 

Zustimmend, die Hinweise wurden berücksichtigt

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

 

Begründung:

 

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendli-chen gem. § 47 f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

Die Terminalflächen Ostpreußenkai, Skandinavienkai, Schlutupkai II, Seelandkai, Vorwerker Hafen und Konstinkai sind von der Erhöhung der Entgelte nicht betroffen, da diese von der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH (LHG) betrieben und über deren Entgeltordnung abge-rechnet werden.

 

Mit der Rücknahme der sogenannten Hafennebenflächen von der LHG im Jahr 2008 in den Aufgabenbereich der Lübeck Port Authority (LPA) ist diese für die Erhebung der Hafenentgelte für folgenden Geltungsbereich zuständig:

 

Stadtgraben, Wallhafen,

Stadttrave, Holstenhafen, Hansahafen,

Klughafen,

  Burgtorkai (Hubbrücke bis Eric-Warburg-Brücke, ohne Liegeplatz vor dem ehe-

maligen Terminalgebäude),

Schlutupkai I, Fischereihafen Schlutup,

Fischereihafen Travemünde mit Liegeplätzen an der Außenseite,

Seebrücken in Travemünde,

Sportbootliegeplätze zwischen Lotsenstation und Fischereihafen in Travemünde,

Kohlenhofkai.

 

Als Grundlage für die Erhebung der Hafenentgelte dient die „Entgeltordnung für die Benut-zung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen“ vom 01.04.2015. Die LPA beab-sichtigt mit Wirkung zum 01.01.2017 die Entgeltordnung auf Grund folgender Änderungsbe-darfe anzupassen:

 

1)      Entfallen des Schleppercent

 

2)      Erhöhung des Umschlagentgeltes

 

3)Strukturelle und redaktionelle Anpassung der Hafenentgeltordnung

 

Eine Erhöhung der übrigen Entgelte erfolgt nicht, da eine Anpassung an die Änderung des Verbraucherpreisindex mit der Hafenentgeltordnung zum 01.04.2015 vorgenommen wurde und sich der Verbraucherpreisindex seitdem um lediglich ca. 0,6 % (Stand Juli 2016) erhöht hat.

 

 

Erläuterungen zu den Änderungen

 

Die Änderungen sind in die neue als Anlage 2 beigefügte Hafenentgeltordnung eingearbeitet und in der Anlage 3 als Synopse dargestellt.

 

 

zu 1) Entfallen des Schleppercent

 

Mit der Fortführung des Schlepperkonzeptes wurde das Finanzierungsmodell Ende 2015 geändert. Die finanzielle Absicherung für das Vorhalten eines Schleppers im Lübecker Hafen ruhte bislang auf zwei Säulen: Die Hafenbetreiber und die  Reeder bezahlten eine Grundsicherung. Daneben bezahlten die Hafenkunden auf Grund der geltenden Hafenentgeltordnung der in Lübeck tätigen Hafenbetreiber ein zusätzliches Entgelt in Form des Schleppercent, der von den Hafenbetreibern an das Schleppunternehmen abgeführt worden ist. Der Schleppercent diente also nicht als Kostendeckungsbeitrag für den städtischen Haushalt, sondern wurde nur durchlaufend von der LPA eingenommen und in voller Höhe an das Schleppunternehmen ausgezahlt.

 

Das neue Finanzierungskonzept ab 2016 sieht vor, dass die Hafenbetreiber und die Reeder einen höheren Grundsicherungsbetrag zahlen und der Schleppercent nicht mehr erhoben und an das Schleppunternehmen abgeführt wird.

 

Die Regelungen der Hafenentgeltordnung über die Erhebung eines Schleppercents entfallen daher. Da die Beträge von untergeordneter Bedeutung sind, wurden die Hafenentgelte bisher nicht hinsichtlich des Entfallens des Schleppercent angepasst.

 

 

zu 2) Erhöhung des Umschlagentgeltes

 

Die LHG hat die Kaibenutzungsentgelte zum 01.07.2016 um durchschnittlich 3% erhöht. Mit Blick auf die Marktsituation sollen die Entgelte der LHG übernommen werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass in den Lübecker Häfen gleiche finanzielle Grundbedingungen bestehen. Die neuen Umschlagentgelte sind auch für die von der LPA betriebenen Hafenteile angemessen.

 

 

zu 3) Strukturelle und redaktionelle Anpassung der Hafenentgeltordnung

 

In den Ziffern 2.3, 2.7 und 2.8 wird die Hafenentgeltordnung an aktuelle Entwicklungen und Erfordernisse angepasst; z. B. entspricht die bisherige Regelung zu Verzugszinsen nicht mehr der Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch.

 

Die bisherige Regelung für das Entgelt für Wasserfahrzeuge unter der Ziffer 4.3 sieht mehrere Größenklassen sowie Rabattierungen vor. Diese Differenzierungen sind für die von der LPA betriebenen Kaianlagen nicht erforderlich, da keine Linienverkehre die Kaianlagen der LPA  nutzen und größtenteils Wasserfahrzeuge mit einer Bruttoraumzahl zwischen 1.500 bis 3.500 anlegen. Es wird ein Mindestentgelt eingeführt.

 

Das Entgelt für umgeschlagene Forstprodukte wird nach Gewicht, Raummeter und Festme-ter differenziert. Das bisherige Entgelt für schüttgerechte und greiferfähige Güter wird mit dem für pumpfähige Güter zusammengefasst. In Ziffer 4.3 entfällt das Entgelt je ein- und ausgehenden Passagier, da für Passagierschiffe die Entgeltberechnung in der Regel nach Ziffer 4.6 erfolgt und Ziffer 4.3 für im gewerblichen Gütertransport eingesetzte Seeschiffe gilt.

 


Anlagen

 

1  - Verfahrensübersicht – Finanzielle Auswirkungen

2 - Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen
       (gültig ab 01.01.2017) 

3  - Synoptische Darstellung der Änderungen der Entgeltordnung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Verfahrensüberischt - Finanzielle Auswirkungen (52 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Entgeltordnung (85 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Synoptische Darstellung (115 KB)