Vorlage - VO/2016/03980
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Begründung
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.22 mit BO Nr. 03893 den nachstehend aufgeführten Antrag der GAL-Fraktion einstimmig abschließend an den Ausschuss für Soziales überwiesen.
Die Lübecker Frauen- und Sozialverbände fordern die Bürgerschaft Lübeck auf sich dafür einzusetzen, dass
- zum Schutz Alleinreisender weiblicher Flüchtlinge werden geschlechtsspezifische Unterbringungen in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt eingerichtet.
- Die Begleitung und sozialpädagogische Betreuung der geflüchteten Frauen muss durch Frauen und weibliche Fachkräfte erfolgen.
- Weiblichen Geflüchteten ist der Zugang zu Aufklärungsmaßnahmen über die gleich-berechtigte Stellung der Frauen in der hiesigen Gesellschaft zu vermitteln.
- Alle Asylsuchenden, Männer wie Frauen, sollen in Kursen und in der sozialpädagogi-schen Begleitung Wissen über die hier geltenden Werte der Gleichstellung, der Gleichberechtigung, der Gewaltfreiheit innerhalb und außerhalb der Familie und von Beziehungen sowie der sexuellen Selbstbestimmung und des Verbotes von sexuellen Übergriffen erhalten.
Gez. Schopenhauer
(Stadtpräsidentin)