Vorlage - VO/2016/03966
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Beschlussvorschlag
Bis zur formellen Bestellung einer künftigen Werkleitung der Lübecker Schwimmbäder werden Herr Eckhard Graf zum kommissarischen Werkleiter und Herr Aiko Wagner zum stellvertretenden kommissarischen Werkleiter berufen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.110 Personal-und Organisationsservice 1.203 Beteiligungscontrolling Jeweils mit Zustimmung |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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Begründung
Vor dem Hintergrund, dass die Werkleiterin der Lübecker Schwimmbäder, Frau Sieglinde Schüssler, mit Ablauf des 31.03.2016 in den Ruhestand versetzt wurde und die stellvertretende Werkleiterin, Frau Dorte Niehus, am 24.06.2016 verstorben ist, ist es erforderlich für die Zeit, bis eine neue Werkleitung die Geschäfte der Lübecker Schwimmbäder übernehmen wird, eine kommissarische Werkleitung zu berufen.
Herr Eckhard Graf und Herr Aiko Wagner arbeiten im Fachbereichsdienst und im Fachbereichscontrolling des Fachbereichs 4 – Kultur und Bildung. Vor dem Hintergrund, dass die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der Lübecker Schwimmbäder hohe Priorität genießt, ist es erforderlich, für die Interimszeit sicherzustellen, dass die Geschäfte der Lübecker Schwimmbäder verantwortlich weitergeführt werden.
Die Berufung der kommissarischen Werkleitung endet mit Dienstantritt der zukünftigen Werkleitung.
Das Wiederbesetzungsverfahren für die Stelle der Werkleitung hat begonnen.
Gemäß §2 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung und § 3 Abs.3 der Betriebssatzung der Lübecker Schwimmbäder ist die Bürgerschaft zuständig für die Bestellung der kommissarischen Werkleitung
Anlagen
keine