Vorlage - VO/2016/03883
|
Begründung
Die Bürgerschaft beschloss in der Sitzung am 26.02.2015 mit 32 Ja-Stimmen und 17 Enthaltungen folgenden interfraktionellen Antrag der Fraktionen BÜ90/DIE GRÜNEN, BfL, FDP Fraktion, DIE LINKE, DIE PARTEI-PIRATEN
„Änderung der Hauptsatzung: Neubesetzung der Aufsichtsräte
In Ergänzung des einstimmig gefassten Beschlusses der Bürgerschaft vom 27. November 2014 zur Neubesetzung der städtischen Aufsichtsratsmandate soll die Hauptsatzung der Bürgerschaft wie folgt geändert werden:
Es wird ein Passus neu aufgenommen, der regelt, dass bei Besetzungen städtischer
Aufsichtsratsmandate das Vorschlagsrecht für die der Hansestadt Lübeck zustehenden Aufsichtsratsmandate nach dem Verfahren gemäß Sainte-Laguë/Schepers auf die Fraktionen verteilt wird. Die Verteilung des Vorschlagsrechts soll sich auf die Gesamtzahl der Aufsichtsratsmandate beziehen, und nicht auf jeden Aufsichtsrat einzeln. Das Verteilungsverfahren soll sich an den Regelungen in der Gemeindeordnung über das Vorschlagsrecht für Ausschussvorsitze orientieren (§ 46 Abs. 5 Gemeindeordnung). § 15 Gleichstellungsgesetz und PCKG sind zu beachten
Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Sitzung der Bürgerschaft im März 2015 einen Entwurf für eine Änderung der Hauptsatzung der Bürgerschaft nach den vorgenannten Grundsätzen vorzulegen. Das Vorschlagsrecht für die durch den Beschluss vom 27.
November 2014 erforderliche Neuwahl von Aufsichtsräten in der Märzsitzung der
Bürgerschaft soll unbeschadet einer bereits rechtswirksam vollzogenen Ergänzung der Hauptsatzung schon nach dem vorgenannten Modell erfolgen.“
Die Bürgerschaft hat seit April zwei neue Fraktionen. Die Sitzverteilung in den Aufsichtsräten ist seither nicht mehr gemäß Hauptsatzung, § 10 gegeben.
Auszug aus der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 23.06.2015 |
§ 10
Besetzung der Aufsichtsräte
Bei Besetzungen von Aufsichtsratmandaten, für die die Hansestadt Lübeck benennungs- oder entsendungsberechtigt ist, stehen den Fraktionen Vorschlagsrechte nach dem Verfahren gemäß Sainte-Laguë/Schepers zu. Die Verteilung der Vorschlagsrechte auf die Fraktionen bezieht sich auf die Gesamtzahl der in den Gesellschaften durch die Hansestadt Lübeck zu besetzenden Aufsichtsratsmandate. Das Verteilungsverfahren orientiert sich an den Regelungen in der Gemeindeordnung über das Vorschlagsrecht für Ausschussvorsitze (§ 46 Absatz 5 GO). § 15 Gleichstellungsgesetz und der Lübecker Public Corporate Governance Kodex sind zu beachten.
Anlagen