Vorlage - VO/2016/03846  

Betreff: Spendenannahme einer Geldspende in Höhe von 4.868,25 EUR für die Restaurierung des Steinway-Flügels der Schule an der Wakenitz sowie einer Sachspende in Höhe von 12.700 EUR in Form von Tablets inklusive Software und Tabletwagen des Schulvereins der Schule an der Wakenitz
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Wussow, Manja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
15.09.2016 
19. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.09.2016 
51. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
_2013-10-01 Finanzielle Auswirkungen INVESTIV Spende Schulverein Schule Wakenitz Tablets
_2013-10-01 Finanzielle Auswirkungen KONSUMTIV Spende Schulverein Schule an der Wakenitz Flügel

Beschlussvorschlag

  1. Die Geldspende in Höhe von 4.868,25 Euro für die Restaurierung des Steinway-Flügels der Schule an der Wakenitz sowie die Sachspende in Höhe von 12.700 EUR in Form von Tablets inklusive Software und Tabletwagen des Schulvereins der Schule an der Wakenitz wird angenommen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung – zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

x

Nicht erforderlich

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja

 


Begründung

Annahme einer Spende:

Bei den Spenden durch den Schulverein der Schule an der Wakenitz handelt es sich um Mehrfachspenden.

Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 über die Abwicklung von Spenden, Schenkungen u.ä. machen es erforderlich, dass im Falle des Schulvereins der Schule an der Wakenitz bei einer Spendensumme von 17.568,25 Euro die Bürgerschaft über die Spendenannahme entscheidet.

Leistet ein Geber im Laufe eines Haushaltsjahres mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spende zuständige Organ über die Annahme.

Die Spendensumme des Schulvereins der Schule an der Wakenitz einschließlich der 17.568,25 EUR Spende erreicht in 2016 den Wert von 216.315,09 EUR.

Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Spenden über 17.568,25 EUR zuständig.

Bei den Spenden handelt es sich um eine Geldspende über 4.868,25 Euro für die Restauration des Steinway-Flügels und eine Sachspende über Tablets inkl. Software und Tabletwagen in Höhe von 12.700 EUR für die Schule an der Wakenitz.

Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und des Schulvereins der Schule an der Wakenitz, die einer Spendenannahme entgegen stehen.

Folgeaufwendungen entstehen nicht. Es fällt der normale Unterhaltungsaufwand an.

 

 


Anlagen

Finanzielle Auswirkungen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich _2013-10-01 Finanzielle Auswirkungen INVESTIV Spende Schulverein Schule Wakenitz Tablets (67 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich _2013-10-01 Finanzielle Auswirkungen KONSUMTIV Spende Schulverein Schule an der Wakenitz Flügel (53 KB)