Vorlage - VO/2016/03846
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Beschlussvorschlag
- Die Geldspende in Höhe von 4.868,25 Euro für die Restaurierung des Steinway-Flügels der Schule an der Wakenitz sowie die Sachspende in Höhe von 12.700 EUR in Form von Tablets inklusive Software und Tabletwagen des Schulvereins der Schule an der Wakenitz wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung – zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | x | Nicht erforderlich |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
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Begründung: |
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Die Maßnahme ist: | x | neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| x | Ja |
Begründung
Annahme einer Spende:
Bei den Spenden durch den Schulverein der Schule an der Wakenitz handelt es sich um Mehrfachspenden.
Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 über die Abwicklung von Spenden, Schenkungen u.ä. machen es erforderlich, dass im Falle des Schulvereins der Schule an der Wakenitz bei einer Spendensumme von 17.568,25 Euro die Bürgerschaft über die Spendenannahme entscheidet.
Leistet ein Geber im Laufe eines Haushaltsjahres mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spende zuständige Organ über die Annahme.
Die Spendensumme des Schulvereins der Schule an der Wakenitz einschließlich der 17.568,25 EUR Spende erreicht in 2016 den Wert von 216.315,09 EUR.
Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Spenden über 17.568,25 EUR zuständig.
Bei den Spenden handelt es sich um eine Geldspende über 4.868,25 Euro für die Restauration des Steinway-Flügels und eine Sachspende über Tablets inkl. Software und Tabletwagen in Höhe von 12.700 EUR für die Schule an der Wakenitz.
Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und des Schulvereins der Schule an der Wakenitz, die einer Spendenannahme entgegen stehen.
Folgeaufwendungen entstehen nicht. Es fällt der normale Unterhaltungsaufwand an.
Anlagen
Finanzielle Auswirkungen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | _2013-10-01 Finanzielle Auswirkungen INVESTIV Spende Schulverein Schule Wakenitz Tablets (67 KB) | ||
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2 | öffentlich | _2013-10-01 Finanzielle Auswirkungen KONSUMTIV Spende Schulverein Schule an der Wakenitz Flügel (53 KB) |