Vorlage - VO/2016/03828  

Betreff: Anfrage des AM Volker Koß zu TOP 9: Biobehälter/Restabfallbehälter
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion grün+alternativ+links (GAL) Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Werkausschuss EBL zur Entscheidung
09.06.2016 
30. Sitzung des Werkausschusses EBL zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Wäre es ökologisch und betriebstechnisch sinnvoll, Kunden in Lübecks Vorortsiedlungen die Wahl zwischen einer Kombination aus einem 120 Liter Restmüllbehälter und einem 120 Liter Biobehälter oder einer Kombination aus einem 80 Liter Restmüllbehälter und

Beschlussvorschlag

Wäre es ökologisch und betriebstechnisch sinnvoll, Kunden in Lübecks Vorortsiedlungen die Wahl zwischen einer Kombination aus einem 120 Liter Restmüllbehälter und einem 120 Liter Biobehälter oder einer Kombination aus einem 80 Liter Restmüllbehälter und einem 240 Liter Biobehälter bei gleicher Gebühr zu überlassen?

 

Wäre es mit entsprechenden Änderungen der Satzung rechtlich möglich?

 

Ließe sich die stärkere Belastung des EBL-Personals durch die höhere Anzahl an 240 Liter Behältern technisch oder arbeitsplanmäßig auffangen?

Seit Jahrzehnten verschwinden zunehmend in den lübschen Siedlungsgärten die Gemüsebeete und wachsen die Rasenflächen

Begründung

Seit Jahrzehnten verschwinden zunehmend in den lübschen Siedlungsgärten die Gemüsebeete und wachsen die Rasenflächen. Zwischen April und Oktober stellen die Siedler fest - insbesondere die mit über 150 m² Rasenfläche - dass die übliche 120 Liter Biotonne eine Woche nach der Leerung voll ist, in der 120 Liter Restabfalltonne aber gähnende Leere herrscht. Erfahrungsgemäß gibt es verschiedene Methoden, diese Diskrepanz auszugleichen. Die EBL beklagt einen hohen Anteil an Biomüll in der Restabfalltonne.

Eine gleiche Gebühr ist angemessen, da sich die maximal zulässigen Gewichte laut Unfallverhütungsvorschrift der vorgeschlagenen Kombinationen nur um ca.10 % unterscheiden.


Anlagen