Vorlage - VO/2016/03617  

Betreff: Jahresvertrag Garten- und Landschaftsbauarbeiten des Bereiches Stadtgrün und Verkehr (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Maurer, Michaela
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
02.05.2016 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
10.05.2016 
45. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen Jahreskleinvertrag Grün

Mit der Ausschreibung des Jahreskleinvertrages wird begonnen

Beschlussvorschlag

Mit der Ausschreibung des Jahreskleinvertrages wird begonnen.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 - Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch diese Maßnahme nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

Neu

 

 

Freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch die Pflicht zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, das Naturschutzgesetz und die Gemeindeordnung.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Jahreskleinvertrag wird seit dem Jahr 2005 ausgeschrieben

Begründung

Der Jahreskleinvertrag wird seit dem Jahr 2005 ausgeschrieben. Er gilt für Reparatur-, Sanierungs- und kleine Neubau- oder Umbaumaßnahmen im Aufgabengebiet des Bereiches Stadtgrün und Verkehr. Erfasst werden dabei alle wesentlichen und turnusmäßig wiederkehrenden landschaftsgärtnerische Arbeiten sowie Pflegemaßnahmen in öffentlichen Grün- und Parkanlagen, auf Friedhöfen, an Schulen, Kindertagesstätten, auf Sportplätzen und an sonstigen städtischen Gebäuden.

Dazu gibt es einen umfangreichen Leistungskatalog, der die Positionen als Leistungstext beschreibt und entsprechend bepreist. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens können die Bieter einen prozentualen Nachlass oder Aufschlag anbieten. Der günstigste Bieter erhält den Zuschlag. Der Vorteil eines Jahreskleinvertrages liegt darin, dass bei einer Vielzahl von gärtnerischen Standardarbeiten bzw. unaufschiebbaren Arbeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zeitnah und ohne Verzögerung, durch Vergleichsangebote und mehrfache Ortstermine, gehandelt werden kann. Dabei sollen die Einzelaufträge eine Auftragssumme von 10.000 € nicht überschreiten.

Der Auftrag soll in drei Losen  - entsprechend der drei Meisterbezirke - vergeben werden.

Es soll eine beschränkte Ausschreibung mit ortsansässigen Firmen erfolgen, weil zum Einen Aufträge i.d.R. kurzfristig - auch an Wochenenden - z.B. wegen der Verkehrssicherungspflicht abgearbeitet werden müssen und zum Anderen Ortskenntnisse erforderlich sind, um den Aufwand vor Ort möglichst klein zu halten.

Durch die stete Zunahme der zu betreuenden Flächen und die Reduzierung der eigenen Beschäftigten ist es unumgänglich, einen Teil der auferlegten Arbeiten im Rahmen der geplanten  Ausschreibung zu erledigen. Die Betrachtung der vorausgegangenen Jahresverträge hat gezeigt, dass die beauftragten Arbeiten durch die ortsansässigen Firmen i.d.R. ordnungsgemäß erfolgten. Insbesondere hat sich der Einsatz von technischen Spezialgeräten bewährt, die dem Bereich Stadtgrün und Verkehr nicht zur Verfügung stehen,

Die Laufzeit des Jahresvertrages beginnt im Juni 2016 und endet im Mai 2018.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind beim Produkt 

551001 - Öffentlicher Grün- und Landschaftsbau und

553001 Friedhofs- und Bestattungswesen

in den Produktsachkonten

 

5211004

Unterhaltung der Grünflächen

75.000 €

5211005 

Unterhaltung der Außenanlagen an Schulen              

30.000 €

5211006

Unterhaltung der Außenanlagen an Sportstätten        

10.000 €

5211007

Unterhaltung der Außenanlagen an KiTa  

10.000 €

5211008

Unterhaltung der Außenanlagen an  Museen

15.000 €

5211009

Unterhaltung der Außenanlagen an sonst. öffentl. Gebäuden

30.000 €

5211013 

Unterhaltung der Außenanlagen für Stiftungen            

20.000 €

5221000 

Unterhaltung. sonst. unbeweglichem Vermögen          

50.000 €

5221111

Ersatzbeschaffung Festwert Grünflächen                     

50.000 €

5221112 

Ersatzbeschaffung Festwert Spiel-u.Bolzplätze            

40.000 €

5221000 

Unterhaltung. sonst. unbeweglichem Vermögen Friedhöfe

20.000 €

 

für das Haushaltsjahr 2016 erhalten.

 

 

 

 

 

Die Kosten betragen für alle Lose max. 350.000 € pro Jahr. Die geschätzten Ausgaben pro Jahr sind beim jeweiligen Konto aufgeführt.

Nach Zustimmung wird mit der Ausschreibung begonnen.

 

 

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Anlagen

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen Jahreskleinvertrag Grün (16 KB)