Vorlage - VO/2016/03617
|
Beschlussvorschlag
Mit der Ausschreibung des Jahreskleinvertrages wird begonnen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 - Haushalt und Steuerung Zustimmend |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch diese Maßnahme nicht berührt werden. |
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| Neu |
|
| Freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch die Pflicht zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, das Naturschutzgesetz und die Gemeindeordnung. |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (Anlage 1) |
Begründung
Der Jahreskleinvertrag wird seit dem Jahr 2005 ausgeschrieben. Er gilt für Reparatur-, Sanierungs- und kleine Neubau- oder Umbaumaßnahmen im Aufgabengebiet des Bereiches Stadtgrün und Verkehr. Erfasst werden dabei alle wesentlichen und turnusmäßig wiederkehrenden landschaftsgärtnerische Arbeiten sowie Pflegemaßnahmen in öffentlichen Grün- und Parkanlagen, auf Friedhöfen, an Schulen, Kindertagesstätten, auf Sportplätzen und an sonstigen städtischen Gebäuden.
Dazu gibt es einen umfangreichen Leistungskatalog, der die Positionen als Leistungstext beschreibt und entsprechend bepreist. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens können die Bieter einen prozentualen Nachlass oder Aufschlag anbieten. Der günstigste Bieter erhält den Zuschlag. Der Vorteil eines Jahreskleinvertrages liegt darin, dass bei einer Vielzahl von gärtnerischen Standardarbeiten bzw. unaufschiebbaren Arbeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zeitnah und ohne Verzögerung, durch Vergleichsangebote und mehrfache Ortstermine, gehandelt werden kann. Dabei sollen die Einzelaufträge eine Auftragssumme von 10.000 € nicht überschreiten.
Der Auftrag soll in drei Losen - entsprechend der drei Meisterbezirke - vergeben werden.
Es soll eine beschränkte Ausschreibung mit ortsansässigen Firmen erfolgen, weil zum Einen Aufträge i.d.R. kurzfristig - auch an Wochenenden - z.B. wegen der Verkehrssicherungspflicht abgearbeitet werden müssen und zum Anderen Ortskenntnisse erforderlich sind, um den Aufwand vor Ort möglichst klein zu halten.
Durch die stete Zunahme der zu betreuenden Flächen und die Reduzierung der eigenen Beschäftigten ist es unumgänglich, einen Teil der auferlegten Arbeiten im Rahmen der geplanten Ausschreibung zu erledigen. Die Betrachtung der vorausgegangenen Jahresverträge hat gezeigt, dass die beauftragten Arbeiten durch die ortsansässigen Firmen i.d.R. ordnungsgemäß erfolgten. Insbesondere hat sich der Einsatz von technischen Spezialgeräten bewährt, die dem Bereich Stadtgrün und Verkehr nicht zur Verfügung stehen,
Die Laufzeit des Jahresvertrages beginnt im Juni 2016 und endet im Mai 2018.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind beim Produkt
551001 - Öffentlicher Grün- und Landschaftsbau und
553001 Friedhofs- und Bestattungswesen
in den Produktsachkonten
5211004 | Unterhaltung der Grünflächen | 75.000 € |
5211005 | Unterhaltung der Außenanlagen an Schulen | 30.000 € |
5211006 | Unterhaltung der Außenanlagen an Sportstätten | 10.000 € |
5211007 | Unterhaltung der Außenanlagen an KiTa | 10.000 € |
5211008 | Unterhaltung der Außenanlagen an Museen | 15.000 € |
5211009 | Unterhaltung der Außenanlagen an sonst. öffentl. Gebäuden | 30.000 € |
5211013 | Unterhaltung der Außenanlagen für Stiftungen | 20.000 € |
5221000 | Unterhaltung. sonst. unbeweglichem Vermögen | 50.000 € |
5221111 | Ersatzbeschaffung Festwert Grünflächen | 50.000 € |
5221112 | Ersatzbeschaffung Festwert Spiel-u.Bolzplätze | 40.000 € |
5221000 | Unterhaltung. sonst. unbeweglichem Vermögen Friedhöfe | 20.000 € |
für das Haushaltsjahr 2016 erhalten.
Die Kosten betragen für alle Lose max. 350.000 € pro Jahr. Die geschätzten Ausgaben pro Jahr sind beim jeweiligen Konto aufgeführt.
Nach Zustimmung wird mit der Ausschreibung begonnen.
Anlagen
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen Jahreskleinvertrag Grün (16 KB) |