Vorlage - VO/2016/03337
|
Beschlussvorschlag
In der Bürgerschaft vom 26.11.2015 wurde der Bürgermeister beauftragt, dem Hauptausschuss bis März 2016 zu berichten:
- In wieweit die Haushaltsansätze für Beiträge der Hansestadt Lübeck an Verbände und Vereinigungen gem. Haushaltsplan 2015 tatsächlich aufgewendet wurden bzw. wie mögliche Haushaltsreste verwendet wurden
- Welche Regelungen/Richtlinien/Dienstanweisungen es für den Beitritt der Hansestadt Lübeck bzw. der Verwaltungsbereiche in Verbände und Vereinigungen gibt.
- Welche Mitgliedschaften der Hansestadt Lübeck bzw. deren Verwaltungsbereiche tatsächlich hinter den im Vorbericht genannten Haushaltspositionen stehen.
Begründung
Zu Frage 1: In wieweit wurden die Haushaltsansätze für Beiträge der Hansestadt Lübeck an Verbände und Vereinigungen gem. Haushaltsplan 2015 tatsächlich aufgewendet bzw. wie mögliche Haushaltsreste verwendet?
Antwort:
Gemäß Vorbericht waren für das Haushaltsjahr 2015 insgesamt 365.200 EUR für Beiträge an Verbände und Vereinigungen geplant. Anlässlich der Berichtserstellung wurden die Fachbereiche um Prüfung und ggf. Aktualisierung der Tabelle gebeten. Der aktualisierte Bestand der Planwerte betrug demnach 413.275 EUR. Diesem stand ein tatsächlicher Aufwand in Höhe von 411.614 EUR gegenüber. Eine anderweitige Mittelverwendung möglicher Haushaltsreste lag nicht vor.
Die Aktualisierung der Tabelle wird für den Vorbericht zum Haushalt 2017 berücksichtigt.
Die Aufwendungen für die einzelnen Verbände und Vereinigungen sind in der Anlage 1
aufgeführt.
Zu Frage 2: Welche Regelungen/Richtlinien/Dienstanweisungen gibt es für den Beitritt der Hansestadt Lübeck bzw. der Verwaltungsbereiche in Verbände und Vereinigungen?
Für Mitgliedschaften der Hansestadt Lübeck in privatrechtlichen Verbänden und Vereinigungen gelten die von der Bürgermeisterkanzlei in Zusammenarbeit mit dem Bereich Recht erstellten Anwendungshinweise vom 23.04.2007 (siehe Anlage 2). Diese entsprechen auch nach aktualisierter Prüfung den gesetzlichen Grundlagen, einschließlich der im Kommunalwirtschaftsrecht beabsichtigten Reformen und sind demnach weiterhin gültig.
Zu Frage 3: Welche Mitgliedschaften der Hansestadt Lübeck bzw. deren Verwaltungsbereiche stehen tatsächlich hinter den im Vorbericht genannten Haushaltspositionen?
Die Mitgliedschaften entsprechen den im Vorbericht genannten Haushaltspositionen. In der aktualisierten Auflistung (Anlage 1) sind viele der Mitgliedschaften näher erläutert.
Anlagen
Anlage 1: Übersicht
Anlage 2: Anwendungshinweise
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | Übersicht - Stand 09.03.2016 (28 KB) | ||
![]() |
2 | öffentlich | Anlage 2: Anwendungshinweise (143 KB) |
|