Vorlage - VO/2015/03293  

Betreff: Mitteilung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters über eine überplanmäßige Bewilligung in Höhe von 410.000 Euro für die Herrichtung einer Notfallunterkunft für Transitflüchtlinge
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Bernd Möller
Federführend:3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Hopp, Ronny
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
19.01.2016 
23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (Wahlperiode 2013-2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
26.01.2016 
40. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.01.2016 
19. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Mitteilung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 03

Beschlussvorschlag

 

Mitteilung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 03.12.2015 gemäß § 65 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein.

Hier: Entscheidung über eine überplanmäßige Bewilligung in Höhe von 410.000 Euro für die Herrichtung einer Notfallunterkunft für Transitflüchtlinge.

 

 

Infolge der am 16

Begründung

 

Infolge der am 16.11.2015 festgelegten Zuständigkeit der Kommunen für die Unterbringung mittelloser Transitflüchtlinge und der von der Landesregierung erwarteten Zahl von 1.000 Betroffenen, mussten kurzfristig zusätzliche Kapazitäten für eine entsprechende Unterbringung geschaffen werden.

 

Aus diesem Grund wurde entschieden, den ehemaligen Praktiker-Baumarkt in der Geniner Straße als vorübergehende Notunterkunft umzubauen. Die hierfür erforderlichen Mittel standen im Haushalt 2015 des Fachbereiches 3 nicht zur Verfügung und mussten in Folge dessen überplanmäßig geordnet werden.

 

In Anbetracht der Eilbedürftigkeit mussten die notwendigen Umbauarbeiten zeitnah begonnen und unabhängig voneinander vergeben werden. Dies führte dazu, dass bereits Ende November die ersten Rechnungen beziehungsweise Zwischenrechnungen eingingen.

 

Um die anfallenden Rechnungen begleichen zu können und die Zahlungsfähigkeit herzustellen, mussten die Mittel unverzüglich bereitgestellt werden. Eine Beteiligung der Bürgerschaft konnte nicht erfolgen, da andernfalls die Zahlungsziele (03.12.2015 / 07.12.2015) nicht hätten erreicht werden können.

 

So lagen bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 28.11.2015 noch nicht alle Informationen vor beziehungsweise bestand zu einigen Punkten noch Abstimmungsbedarf. Eine speziell für diese Entscheidung anberaumte Sondersitzung nach diesem Termin hätte jedoch selbst unter Verkürzung der Ladungsfristen nicht rechtzeitig stattfinden können.

 

 


Anlagen