Vorlage - VO/2015/03247  

Betreff: Antrag zu TOP 10.25 Haushaltssatzung 2016 mit Stellenplanänderungen 2016 VO/2015/03069
Installation eines Bau- und Investitionscontrollings
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2015/03069
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2015 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperioda 2013 - 2018 abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Unterstützung seiner Tätigkeit als Finanzsenator ein Bau- und Investitionscontrolling im Fachbereich 1 zu installieren

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Unterstützung seiner Tätigkeit als Finanzsenator ein Bau- und Investitionscontrolling im Fachbereich 1 zu installieren.

Investitionsentscheidungen müssen aufgrund ihrer finanziellen Tragweite, ihrer Zukunftsbezogenheit, ihrer Nachhaltigkeit und ihrer langfristigen Kapitalbindung und ihrer Unumkehrbarkeit gut vorbereitet werden

Begründung

Investitionsentscheidungen müssen aufgrund ihrer finanziellen Tragweite, ihrer Zukunftsbezogenheit, ihrer Nachhaltigkeit und ihrer langfristigen Kapitalbindung und ihrer Unumkehrbarkeit gut vorbereitet werden.

Das Investitionscontrolling begleitet alle bedeutsamen Investitionen der Kernverwaltung. Das Investitionscontrolling führt unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten (zum Beispiel dem Nutzer) unter dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu einem realisierbaren und transparenten Vorschlag zur Investitionsumsetzung. Da die Beeinflussbarkeit der Kosten zu Beginn der Investition besonders hoch ist, wird das Investitionscontrolling bereits frühzeitig (Festlegen des Bedarfes) eingebunden.

Das Bau- und Investitionscontrolling

  • prüft und bewertet die vom Nutzer gemeldeten Bedarfe,
  • arbeitet die mit der Investition verbundenen Kosten (Investitions- und Folgekosten) transparent auf und 
  • unterstützt den Nutzer bei der Erstellung eines Wirtschaftlichkeitsvergleiches.

Weiterhin wird das Bau- und Investitionscontrolling bei strategischen Planungen der Fachämter, die später Grundlage für bedeutsame Investitionen sein können, einbezogen.

 

 

 

 


Anlagen

 

 

 

Stammbaum:
VO/2015/03069   Haushaltssatzung 2016 mit Stellenplanänderungen 2016   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2015/03247   Antrag zu TOP 10.25 Haushaltssatzung 2016 mit Stellenplanänderungen 2016 VO/2015/03069 Installation eines Bau- und Investitionscontrollings   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag der FDP-Fraktion