Vorlage - VO/2015/02739  

Betreff: Zustimmung zur Wahl / Wiederwahl von Ortswehrführern und stellvertretenden Ortswehrführern der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Bernd Möller
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Lüdtke, Rüdiger
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
16.06.2015 
19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung & Polizeibeirat (Wahlperiode 2013 - 2018) unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.09.2015 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Der Wahl / Wiederwahl folgender Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zu Ortswehrfüh¬rern / stellvertretenden Ortswehrführern wird gem

Beschlussvorschlag

Der Wahl / Wiederwahl folgender Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zu Ortswehrfüh­rern / stellvertretenden Ortswehrführern wird gem. § 11 Abs. 3 BrSchG zugestimmt.
 

Zu Ortswehrführern:

Torben Raschke                            Freiwillige Feuerwehr Travemünde (Neuwahl)

 

Zu stellvertretenden Ortswehrführern:

Simon Gatzke                             Freiwillige Feuerwehr Travemünde (Neuwahl)

Matthias Purwin                             Freiwillige Feuerwehr Kronsforde (Neuwahl)

Stefan Hanke                            Freiwillige Feuerwehr Dänischburg (Neuwahl)

Jens Lahann                            Freiwillige Feuerwehr Padelügge/Buntekuh (Wiederwahl)

Dietrich-Michael Morr                             Freiwillige Feuerwehr Vorwerk (Wiederwahl)

Sönke Clasen                            Freiwillige Feuerwehr Groß-Steinrade (Wiederwahl)

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein, weil keine speziellen Belange von

Begründung:

 

Kindern und Jugendlichen berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: § 11 Abs. 3 

 

 

Brandschutzgesetz (BrSchG) Schl.-H.

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Die aktiven Mitglieder der entsprechenden Freiwilligen Feuerwehren haben laut Versammlungsniederschriften die Wahlen vollzogen und die im Beschlussvorschlag aufgeführten Ortswehrführer bzw

Begründung

Die aktiven Mitglieder der entsprechenden Freiwilligen Feuerwehren haben laut Versammlungsniederschriften die Wahlen vollzogen und die im Beschlussvorschlag aufgeführten Ortswehrführer bzw. stellvertretenden Ortswehrführer gewählt.

 

Gem. § 11 Abs. 3 BrSchG bedarf die Wahl der Gemeinde- und Ortswehrführung der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr. Die Aufsichtsbehörde ist über die Zustimmung zu informieren.

 

Gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BrSchG ist das Innenministerium Aufsichtsbehörde für die öffentlichen Feuerwehren in den kreisfreien Städten.

 

Nach § 11 Abs. 2 BrSchG ist zum Wehrführer bzw. stellvertretenden Wehrführer wählbar, wer

 

  1. mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört,
  2. die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,
  3. die für das Amt erforderlichen Lehrgänge erfolgreich besucht hat oder sich bei der Wahl zum Besuch der Lehrgänge innerhalb von zwei Jahren verpflichtet und
  4. das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

Diese Voraussetzungen werden von den Gewählten erfüllt. Die persönliche und fachliche Eignung wird vom Stadtfeuerwehrverband bestätigt. Niederschriften über die vollzogenen Wahlen und die Personalbögen liegen vor. Der Leiter der Berufsfeuerwehr befürwortet gem. § 7 Abs. 3 BrSchG diesen Antrag.

 

 

keine

Anlagen

keine