Vorlage - VO/2015/02496
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Beschlussvorschlag
Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck in der Gesellschafterversammlung der LHG
- für die Abberufung folgender Personen aus dem Aufsichtsrat der LHG mit Wirkung zum Ablauf des Tages, an dem über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 entschieden wird, zu stimmen:
- Thorsten Fürter
- Thomas Misch
- Peter Reinhardt
- Thomas Rother
- für den Zeitraum ab dem Folgetag folgende Personen für eine Wahl in den Aufsichtsrat der LHG vorzuschlagen und für ihre Wahl zu stimmen:
N. N. Name und Adresse
N. N. Name und Adresse
N. N. Name und Adresse
N. N. Name und Adresse
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Keine Relevanz |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: Bürgerschaftsbeschluss 27.11.2014 |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die Bürgerschaft hat mit ihren Beschlüssen vom 27.11.2014 (VO/2014/02139) und vom 26.02.2015 (VO/2015/02379) die Absicht bekundet, die Aufsichtsräte neu zu besetzen.
Da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Gesellschaft zu prüfen hat, soll er bis dahin in der bisherigen Zusammensetzung weiterarbeiten. Die Neubesetzung greift dann, wenn mit der Entlastungsentscheidung die das Geschäftsjahr 2014 betreffenden Angelegenheiten abgeschlossen sind.
Die neuen Mitglieder sollen für eine volle Amtszeit gewählt werden, also gemäß dem Gesellschaftsvertrag für die Dauer von drei Geschäftsjahren. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Das Mandat endet also voraussichtlich mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018.
Anlagen