Vorlage - VO/2015/02496  

Betreff: Abberufung und Neuwahl von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH (LHG) durch die Gesellschafterversammlung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Aewerdieck, Andrea
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.03.2015 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck in der Gesellschafterversammlung der LHG
 

  1. für die Abberufung folgender Personen aus dem Aufsichtsrat der LHG mit Wirkung zum Ablauf des Tages, an dem über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 entschieden wird, zu stimmen:
     
    1. Thorsten Fürter
    2. Thomas Misch
    3. Peter Reinhardt
    4. Thomas Rother

 

  1. für den Zeitraum ab dem Folgetag folgende Personen für eine Wahl in den Aufsichtsrat der LHG vorzuschlagen und für ihre Wahl zu stimmen:
     

N. N. Name und Adresse

N. N. Name und Adresse

N. N. Name und Adresse

N. N. Name und Adresse

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Keine Relevanz

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: Bürgerschaftsbeschluss 27.11.2014

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat mit ihren Beschlüssen vom 27

Begründung

Die Bürgerschaft hat mit ihren Beschlüssen vom 27.11.2014 (VO/2014/02139) und vom 26.02.2015 (VO/2015/02379) die Absicht bekundet, die Aufsichtsräte neu zu besetzen.

 

Da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Gesellschaft zu prüfen hat, soll er bis dahin in der bisherigen Zusammensetzung weiterarbeiten. Die Neubesetzung greift dann, wenn mit der Entlastungsentscheidung die das Geschäftsjahr 2014 betreffenden Angelegenheiten abgeschlossen sind.

 

Die neuen Mitglieder sollen für eine volle Amtszeit gewählt werden, also gemäß dem Gesellschaftsvertrag für die Dauer von drei Geschäftsjahren. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Das Mandat endet also voraussichtlich mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018.

 

 

 


Anlagen