Vorlage - VO/2015/02374  

Betreff: Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer sowie der Stellvertreterinnen und Stellvertreter für den Wahlausschuss zur Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck am 17.05.2015
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen Bearbeiter/-in: Dabelstein, Lutz
Beratungsfolge:
Senat zur Kenntnisnahme
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.03.2015 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2015_Bürgerschaftsvorlage_Anlage-Neu_Wahlausschussmitglieder

In den Wahlausschuss zur Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck werden als Beisitzerinnen bzw

Beschlussvorschlag

In den Wahlausschuss zur Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck werden als Beisitzerinnen bzw. Beisitzer und als Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter die in der Anlage benannten Personen gewählt:

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht betroffen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Nach der Satzung der Hansestadt Lübeck für den Beirat für Seniorinnen und Senioren vom

Begründung

 

Nach der Satzung der Hansestadt Lübeck für den Beirat für Seniorinnen und Senioren vom

03. April 2003, zuletzt geändert am 29.01.2015 wird in der Hansestadt Lübeck ein Beirat für Seniorinnen und Senioren gebildet.

Nach der Wahlordnung der Hansestadt Lübeck für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren vom 03. April 2003, zuletzt geändert am 29.01.2015 bilden die Wahlleiterin oder der Wahlleiter als Vorsitzende oder Vorsitzender und fünf Beisitzerinnen oder Beisitzer den Wahlausschuss. Die Bürgerschaft wählt die Beisitzerinnen und Beisitzer sowie die Stellvertreterinnen und Stellvertreter vor jeder Wahl.

 

Aufgabe des Wahlausschusses ist es insbesondere,

-       über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden und

-       das Ergebnis der Wahl festzustellen.

 

Die im Beschlussvorschlag benannten Personen sind von den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen vorgeschlagen worden.

Übersicht Wahlausschussmitglieder

Anlagen

Übersicht Wahlausschussmitglieder

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2015_Bürgerschaftsvorlage_Anlage-Neu_Wahlausschussmitglieder (47 KB)