Vorlage - VO/2015/02280  

Betreff: Anfrage des BM Lindenau: Auskunftsrechte in Angelegenheiten von Eigen- und Beteiligungsgesellschaften
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd SaxeBezüglich:
VO/2015/02233
Federführend:1.300 - Recht Bearbeiter/-in: Voskuhl, Tatjana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
27.01.2015 
23. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Chronologie
Anlage2
Anlage3
Anlage4
Anlage5
Anlage6
Anlage6A
Anlage 7

Anfrage des BM Lindenau: Auskunftsrechte in Angelegenheiten von Eigen- und Beteiligungsgesellschaften VO/2015/02233 vom 06

Beschlussvorschlag

Anfrage des BM Lindenau: Auskunftsrechte in Angelegenheiten von Eigen- und Beteiligungsgesellschaften VO/2015/02233 vom 06.01.2015

 

 

Der Bürgermeister hat zwischenzeitlich sowohl Antworten des Innenministeriums erhalten, als auch in einem gesprächsweisen Austausch am 24

Begründung

Der Bürgermeister hat zwischenzeitlich sowohl Antworten des Innenministeriums erhalten, als auch in einem gesprächsweisen Austausch am 24.06.2014 mit der damaligen Abteilungsleitung der Kommunalaufsicht die rechtlich und praktisch klärungsbedürftigen Anliegen kommuniziert. Insoweit wird auf die als Anlage 1 beigefügte Chronologie mit weiteren Anlagen verwiesen.

Die mehrfach dargelegten Kollisionen von kommunalverfassungsrechtlichen Auskunftspflichten mit bundesrechtlichen Vorgaben, Datenschutz, aber auch Zweifelsfragen, die sich unmittelbar aus der Gemeindeordnung ergeben, konnten in diesem Gespräch aus Sicht des Bürgermeisters nicht erschöpfend beantwortet und gelöst werden.

Bei dem Gespräch am 24.06.2014 wurde seitens des Innenministeriums auch auf die anstehende Novellierung des Kommunalwirtschaftsrechts verwiesen. Der diesbezügliche Entwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Stärkung der Kommunalwirtschaft vom 16.12.2014 befindet sich aktuell im Stadium des ersten Beteiligungsverfahrens über den Städteverband Schleswig-Holstein. Die Auskunfts- und Berichtspflichten von Vertretern der Gemeinde in deren Unternehmen gegenüber der Gemeinde sind danach auch Gegenstand einer Neuregelung.

Parallel befindet sich bereits eine Änderung der Gemeindeordnung durch das Gesetz zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen im land Schleswig-Holstein ( „Transparenzgesetz“) vom 05.09.2014 ( LT-Drs. 18/2234) in der Ausschussberatung. Der Finanzausschuss hat zunächst eine Anhörung beschlossen. 

 

Eine abschließende Berichterstattung wird deshalb zurückgestellt auf einen späteren Zeitpunkt, nachdem die anhängigen Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sind und die konkreten Neuregelungen in der Gemeindeordnung feststehen.

 

 

 

 

 

Anlage 1 Chronologie

Anlagen

Anlage 1 Chronologie

Anlage 2 Schreiben Bereich Recht vom 10.05.2013

Anlage 3 Antwort Innenministerium vom 10.02.2014

Anlage 4 Ergänzende Nachfrage des Bereichs Recht vom 21.02.2014

Anlage 5 Antwort Innenministerium vom 11.03.2014

Anlage 6 Schreiben Bürgermeister vom 29.04.2014

Anlage 6A Vermerk des Bereichs Recht vom 22.04.2014

Anlage 7 Abstimmung Gesprächstermin mit Kommunalaufsicht

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Chronologie (26 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage2 (757 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage3 (326 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage4 (369 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage5 (236 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage6 (62 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Anlage6A (57 KB)    
Anlage 8 8 öffentlich Anlage 7 (56 KB)    
Stammbaum:
VO/2015/02233   Anfrage des BM Lindenau: Auskunftsrechte in Angelegenheiten von Eigen- und Beteiligungsgesellschaften   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   Anfrage
VO/2015/02280   Anfrage des BM Lindenau: Auskunftsrechte in Angelegenheiten von Eigen- und Beteiligungsgesellschaften   1.300 - Recht   Antwort auf Anfrage öffentlich