Vorlage - VO/2015/02233
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Beschlussvorschlag
Seit dem 07. Mai 2013 wartet der Hauptausschuss der Hansestadt Lübeck auf eine plausible und vollständige Antwort auf die Anfrage zu Auskunftsrechten in Angelegenheiten von Eigen- und Beteiligungsgesellschaften für Gremienmitglieder des Hauptausschusses.
- Liegt zwischenzeitlich eine Antwort des Innenministeriums auf die Nachfrage einer präzisen Antwort des Bereiches Recht vom 21.02.2014 vor?
- Wenn ja, möge der Bürgermeister bitte berichten.
- Wenn nein, welche Hinderungsgründe liegen vor?
- Welche Möglichkeiten der Beschwerde ggü. dem Land Schleswig-Holstein stehen dem Hauptausschuss oder einzelnen Gremiumsmitgliedern aufgrund der unzureichenden bzw. zeitlich verzögerten Rechtsauskunft des Innenministeriums zu?
Im Falle der mündlichen Beantwortung bitte ich um schriftliche Nachreichung.
Begründung
Anlagen
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